Das Landesarbeitsgericht Hamm hat eine Vertragsklausel zur Kündigung einer Homeoffice-Zusatzvereinbarung als wirksam beurteilt. Die Richter sahen in der Klausel weder eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers noch einen Verstoß gegen das Transparenzgebot.
Zum 4. Oktober 2023 geht die neue maschinelle Ausfüllhilfe SV-Meldeportal für Arbeitgeber an den Start. Sie löst sv.net ab.
Die Krankenkassen erstellen ab dem 1. Januar 2024 eine elektronische Mitgliedsbescheinigung auch dann, wenn ein wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfreier und privat krankenversicherter Arbeitnehmer während des Beschäftigungsverhältnisses krankenversicherungspflichtig wird.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat den Entwurf der „14. Verordnung zur Änderung der SV-Entgeltverordnung“ vorgelegt. Daraus ergeben sich auch die voraussichtlichen Sachbezugswerte in der Sozialversicherung für das Kalenderjahr 2024.
Zum 1. Januar 2024 läuft die Übergangsregelung für Beschäftigte aus, die im Rahmen eines gesetzlichen Bestandsschutzes aufgrund der Erhöhung der Geringfügigkeitsgrenze zum 1. Oktober 2022 sozialversicherungspflichtig geblieben sind. Im neuen Jahr ist eine Ummeldung erforderlich und betroffene Beschäftigte müssen sich ab diesem Zeitpunkt selbst um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern.
Der Anteil der Beschäftigten, die zumindest teilweise von zu Hause aus arbeiteten, lag im Jahr 2022 in Deutschland weiterhin deutlich über dem Vor-Corona-Niveau. Das zeigen die Zahlen des Statistischen Bundesamts.
Grundsätzlich hat eine ärztlich ausgestellte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU-Bescheinigung) einen hohen Beweiswert. Dies kann sich jedoch ändern, wenn der Arbeitgeber Umstände nachweist, die Zweifel an der Erkrankung des Arbeitnehmers ergeben.
Der GKV-Spitzenverband hat Mitte Juli 2023 die „Grundsätzlichen Hinweise zur Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ veröffentlicht, die konkrete Umsetzungshinweise für die betriebliche Praxis beinhalten.
Mit Beginn der Sommerferien ist für viele Schüler auch das Ende ihrer Schulzeit gekommen. Sofern die Zeit bis zum Beginn des nächsten Lebensabschnitts mit einer kurzfristigen Beschäftigung überbrückt wird, ist die Sozialversicherungsfreiheit abhängig davon, was der Schulabgänger nach der kurzfristigen Beschäftigung tun möchte.
In der Urlaubszeit verbringen viele Arbeitnehmer ihren Sommerurlaub außerhalb von Deutschland. Wenn Arbeitnehmer während des Urlaubs im Ausland erkranken, haben sie entsprechende Anzeige- und Mitwirkungspflichten.
Umzugskosten können beruflich veranlasst sein und damit vom Arbeitgeber steuerfrei erstattet werden. Das Finanzgericht (FG) Hamburg hat sich mit der Frage beschäftigt, ob auch Umzugskosten begünstigt sind, die entstanden sind, um Homeoffice während der Corona-Pandemie in einer größeren Wohnung zu ermöglichen.
Mobile Endgeräte wie Laptops, Tablets und Smartphones spielen in der heutigen hybriden Arbeitswelt eine immer größere Rolle. Häufig werden den Arbeitnehmern die mobilen Endgeräte inklusive der Software auch zur privaten Nutzung überlassen. Die Spitzenorganisationen der Sozialversicherung haben in ihrer Besprechung am 4. Mai 2023 (Tagesordnungspunkt 5) festgelegt, wie diese Modelle sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen sind.
Bereits zum 1. Januar 2023 wurde ein neues elektronisches Meldeverfahren testweise eingeführt. Damit fordern die Krankenkassen die für die Einrichtung eines neuen Arbeitgeberkontos benötigten Angaben elektronisch bei den Arbeitgebern an und erhalten sie über das Entgeltabrechnungsprogramm des Arbeitgebers übermitteln. Das neue Verfahren soll nun ab dem 1. Juli 2023 flächendeckend von allen Krankenkassen umgesetzt werden.
In den letzten Jahren werden immer mehr Arbeiten im Rahmen von Telearbeit ausgeübt. Hierunter versteht man, dass Tätigkeiten – anders als bisher in den Räumlichkeiten des Arbeitgebers – nun an anderen Orten, insbesondere in der häuslichen Umgebung, ausgeübt werden. Die Telearbeit wird durch den Einsatz elektronischer Informations- und Kommunikationssysteme ermöglicht. Da im Hinblick auf das anwendbare Sozialversicherungsrecht der physische Arbeitsort ein entscheidendes Kriterium ist, kann die Ausübung von Telearbeit zu Hause zu einem Wechsel des Sozialversicherungsrechts führen, wenn ein Arbeitnehmer nicht im Staat des Arbeitgebersitzes wohnt.
Die Zahl der Wegeunfälle mit dem Fahrrad steigt nach einer Auswertung der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) in den letzten Jahren stetig.
Im Dezember 2022 hatte die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG), der im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurde, bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Das sollte Unternehmen und Beschäftigten in dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld im Kontext der Energiekrise und mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges ein wenig Luft verschaffen. Diese Sonderregelungen sollen nach jetzigem Stand zum 30. Juni 2023 auslaufen.
Bald schon beginnen in vielen Bundesländern die Sommerferien. die viele Schüler für Ferienjobs nutzen. Sozialversicherungsrechtlich gibt es neben einer normalen versicherungspflichtigen Beschäftigung die Möglichkeit, Ferienjobber im Rahmen einer kurzfristigen oder geringfügig entlohnten Beschäftigung einzusetzen.
Die Krankenkassen stellen Arbeitgebern in Abstimmung mit den anderen Sozialversicherungsträgern seit Jahren die Ausfüllhilfe sv.net für die elektronische Datenübermittlung zur Verfügung. Mit der neuen Regelung nach § 95a SGB IV werden der Umfang der Übermittlung und das Verfahren zur Nutzung gesetzlich abgesichert. Dazu wird voraussichtlich ab dem 1. Juli 2023 eine neue systemgeprüfte Ausfüllhilfe SV-Meldeportal angeboten, die die bisherige Ausfüllhilfe sv.net ersetzt.
Die Pfändungsfreigrenzen werden turnusmäßig zum 1. Juli 2023 angepasst. Sie stellen sicher, dass Schuldner auch bei einer Pfändung ihres Arbeitseinkommens über das Existenzminimum verfügen und ihre gesetzlichen Unterhaltspflichten erfüllen können.
Die Bürger sollen ab dem Sommer einen komfortableren und umfangreicheren Online-Zugriff auf persönliche Informationen zu ihrer Altersvorsorge und zu Services der Deutschen Rentenversicherung bekommen.
Mit dem Zukunftsfinanzierungsgesetz soll u.a. die Mitarbeiterkapitalbeteiligung weiter verbessert werden. Das Bundesfinanzministerium und das Bundesministerium der Justiz haben einen entsprechenden Referentenentwurf vorgelegt.
Im Rahmen eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hat die Bundesregierung unter anderem beschlossen, die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht nachkommen, zu erhöhen. Ziel ist es, mehr behinderte Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen.
Eine Ausbildungsgarantie für alle und eine verbesserte finanzielle Förderung der Weiterbildung – das sind die Eckpunkte des von der Bundesregierung beschlossenen Weiterbildungsgesetzes.
Die Corona-Pandemie spiegelt sich weiterhin in den vorläufigen Unfall- und Berufskrankheiten-Zahlen wider, die die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, veröffentlicht hat.
Am 5. April 2023 hat das Bundeskabinett das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz beschlossen. Das Gesetz sieht neben zahlreichen Leistungsverbesserungen in der Pflegeversicherung (z.B. einer regelmäßigen Dynamisierung der Pflegeleistungen) Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation der sozialen Pflegeversicherung vor.
In der Praxis kommen aktuell Irritationen im Zusammenhang mit der (nachträglichen) Versteuerung der Energiepreispauschale (EPP) in den Fällen auf, in denen im Herbst 2022 die EPP von einem „Mini-Job-Arbeitgeber“ brutto/netto in Höhe von 300 Euro ausgezahlt worden ist.
Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Fahrtenbuch bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs eines Firmenwagens herangezogen werden kann, um den geldwerten Vorteil zu ermitteln.
Eine befristete Beschäftigung zur Vertretung eines Mitarbeiters in Elternzeit kann auch dann rechtmäßig sein, wenn die Vertretungskraft nicht exakt die gleichen Aufgaben wie der Vertretene ausübt. Das zeigt ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz auf.
Eine gesetzliche Regelung, die für die Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten zwingend eine Frau vorsieht, ist mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vereinbar und stellt keine Diskriminierung von andersgeschlechtlichen Personen dar. Das geht aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen hervor.
In der Rechtsprechung der Sozialgerichte ist anerkannt, dass ein Unfall nicht nur dann ein Arbeitsunfall ist, wenn er während betriebsbezogener Verrichtungen in der Arbeit geschieht, sondern auch, wenn sich in ihm eine spezifische betriebsbezogene Gefahr verwirklicht.
Arbeitgeber müssen bis spätestens zum 31. März 2023 bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Anzahl der bei ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr beschäftigten Schwerbehinderten melden. Ebenfalls bis spätestens zum 31. März 2023 ist die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt zu überweisen.
Am 28. Dezember 2022 wurde das 8. SGB IV-Änderungsgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Gesetz enthält zahlreiche Regelungen, die auf eine Anpassung oder Verbesserung bestehender Meldeverfahren in der Sozialversicherung abzielen. Diese werden schwerpunktmäßig zum 1. Januar 2024 in Kraft treten.
Ende Oktober 2022 ist das „Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferungen über das Erdgasnetz“ im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Dieses Gesetz beinhaltet auch eine Regelung, mit der Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Leistungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise steuer- und beitragsfrei gewähren können.
Ende Februar 2023 hat das Bundesministerium für Gesundheit den Referentenentwurf für ein Gesetz zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege veröffentlicht.
Zum 1. Januar 2023 wurde das elektronische Meldeverfahren eingeführt, mit dem die Krankenkassen die für die Einrichtung eines neuen Arbeitgeberkontos benötigten Angaben elektronisch bei den Arbeitgebern anfordern und die Arbeitgeber diese Angaben elektronisch über ihr Entgeltabrechnungsprogramm zurück übermitteln. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Stammdaten wie Anschrift und Name, Kontaktinformationen, die U1-Wahlerklärung und das SEPA-Lastschriftmandat. In der betrieblichen Praxis wird das neue Meldeverfahren aktuell noch nicht einheitlich flächendeckend umgesetzt, wie es ursprünglich vorgesehen war. Hintergrund ist, dass viele Anbieter von Entgeltabrechnungsprogrammen das neue Meldeverfahren erst mit dem Softwareupdate zur Jahresmitte 2023 zur Verfügung stellen.
Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat zur lohnsteuerlichen Abrechnung behördlicher Erstattungsbeträge für Verdienstausfallentschädigungen nach § 56 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Stellung genommen (Schreiben vom 25.1.2023 – IV C 5 – S 2342/20/10008 :003).
Im Hinblick auf Resturlaub, der wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr genommen werden kann, besteht für Arbeitnehmer ein Anspruch auf (finanzielle) Abgeltung (§ 7 Absatz 4 Bundesurlaubsgesetz). Dieser Abgeltungsanspruch unterliegt der Verjährung, wie das Bundesarbeitsgericht in einem neuen Urteil entschieden hat.
Mit dem Achten SGB IV-Änderungsgesetz wurde zum 1. Januar 2023 eine Neuregelung zur beitragsrechtlichen Behandlung und Zuordnung von Zeitguthaben geschaffen, die nicht durch Freistellung von der Arbeitsleistung ausgeglichen, sondern kumuliert in Arbeitsentgelt abgegolten und erst nach Beendigung oder Ruhen der Beschäftigung ausgezahlt werden.
Seit dem Jahreswechsel stehen mehr als 30 Serviceleistungen der gesetzlichen Unfallversicherung nun auch online zur Verfügung. Darüber hat aktuell der Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen, die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV), informiert.
Zum 1. Januar 2023 wurde die obere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV von monatlich 1.600,00 Euro auf 2.000,00 Euro angehoben. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Bundesagentur für Arbeit haben diese Neuregelung zum Anlass genommen, ihr gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich an die neue Rechtslage anzupassen.
Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind zahlreiche, auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessante steuerliche Neuregelungen in Kraft getreten.
Welches Gericht ist bei einer Klage über die Energiepreispauschale zuständig? Wenn ein Arbeitnehmer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss er dies vor dem Finanzgericht tun. Das hat das Arbeitsgericht Lübeck (1 Ca 1849/22) so entschieden und die Sache mit Beschluss vom 1.12.2022 an das schleswig-holsteinische Finanzgericht verwiesen.
Urlaub, der innerhalb von drei Jahren nicht genommen wurde, verjährt nicht automatisch. Das hat das BAG am 20.12.2022 entschieden. Dies hat besonders für Arbeitgeber erhebliche Konsequenzen.
Zum 1. Januar 2023 wird das neue eAU-Abrufverfahren für Arbeitgeber verpflichtend eingeführt. Gesetzlich krankenversicherte Arbeitnehmer sind dann nicht mehr verpflichtet, Arbeitgebern Nachweise über das Bestehen einer Arbeitsunfähigkeit vorzulegen. Was es bei der Einführung zu beachten gilt.
Zum 1. Januar 2023 sind im Bereich der Meldeverfahren der Sozialversicherung unterschiedliche Neuerungen in Kraft getreten, die im Überblick dargestellt werden.
Bis zum 27. Januar 2023 ist die Umlagepflicht zur U1 für das Kalenderjahr 2023 zu beurteilen und der Erstattungssatz zur U1 für das Kalenderjahr 2023 zu wählen.
Lohnsteuerabzug vor Verabschiedung der gesetzlichen Regelungen zur Lohnsteuerpflicht: Mit dem Schreiben vom 16. November 2022 nimmt das Bundesfinanzministerium (BMF) Stellung zum Lohnsteuerabzug in Bezug auf die Energiepreispauschale nach dem Versorgungsrechtlichen Energiepreispauschalen-Gewährungsgesetz.
Die Ausfüllhilfe für Arbeitgeber wird weiterentwickelt und ermöglicht künftig auch eine Datenspeicherung. Das SV-Meldeportal soll ab 1. Juli 2023 zur Verfügung stehen. Ab 2024 werden Arbeitgeber an den Kosten der Datenübermittlung in kleinem Umfang beteiligt.
Die schriftliche Hinweispflicht der Krankenkassen bei Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes wird im Zeitraum vom 1. Januar 2023 bis zum 30. Juni 2023 ausgesetzt.
Die Jahresarbeitsentgeltgrenze erhöht sich ab dem 1. Januar 2023 von 64.350 Euro auf 66.600 Euro. Infolgedessen ist zum Jahreswechsel zu beurteilen, ob bei höherverdienenden Arbeitnehmern die Versicherungsfreiheit in der Kranken- und Pflegeversicherung bestehen bleibt bzw. eintritt.