Fehlerhafte Lohnabrechnung begründet keinen Anspruch auf höheres Gehalt
Arbeitgeber News

14.05.2025

Fehlerhafte Lohnabrechnung begründet keinen Anspruch auf höheres Gehalt

Stellt der Arbeitgeber einem Mitarbeiter versehentlich eine falsche Lohnabrechnung mit zu hohem Gehalt aus, kann dieser daraus keinen Rechtsanspruch auf den höheren Betrag ableiten. Dies stellte das LAG Köln in einem rechtskräftigen Urteil klar.

Auch in der Entgeltabrechnung passieren hin und wieder Fehler, die dem Mitarbeiter einen zu niedrigen oder zu hohen Auszahlungsbetrag zuweisen. Wie aus einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln hervorgeht, können Arbeitnehmer aus einer fehlerhaften Lohnabrechnung jedoch keinen Anspruch auf die Auszahlung des falsch berechneten Betrags ableiten (LAG Köln, Urteil vom 28. Januar 2025, 7 SLa 378/24). Demnach ist die Lohnabrechnung keine Anspruchsgrundlage für die Beschäftigten.

Eine Lohnabrechnung stelle regelmäßig lediglich eine Wissenserklärung, nicht aber eine rechtsgestaltende Willenserklärung dar, entschied das Gericht. Das LAG Köln befand, der Arbeitnehmer könne aus den Mitteilungen in der Lohnabrechnung nicht ohne Weiteres ableiten, es handele sich um eine auf Bestätigung oder gar Veränderung der Rechtslage gerichtete Willenserklärung im Sinne eines Schuldanerkenntnisses. Aus einer versehentlichen Falschberechnung ergibt sich demnach kein Rechtsanspruch des Arbeitnehmers auf Auszahlung des zu hochberechneten Betrags.

Es wurde keine Revision gegen das Urteil zugelassen.

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