11.07.2025
Workation in der Sozialversicherung richtig beurteilen
Workation-Angebote von Unternehmen an ihre Mitarbeiter sind in aller Munde. Immer mehr Unternehmen bieten solche Modelle zur Mitarbeiterbindung an. Sozialversicherungsrechtlich sind hier einige Dinge in der betrieblichen Praxis zu beachten.
Unter Workation versteht man das Angebot von Unternehmen, dass Mitarbeiter Urlaub und Arbeit verbinden können und ihre Arbeit für gewisse Zeit mobil vom Urlaubsort aus verrichten. Das ermöglicht eine flexible Kombination von Urlaub und Arbeit für die Mitarbeiter. In der Regel handelt es sich bei Workation-Modellen also um von vornherein befristete Auslandsaufenthalte zur Verlängerung bzw. Kombination von Arbeit mit dem Urlaub.
Sozialversicherungsrechtlich sind solche Workation-Modelle deshalb analog zu Entsendungen zu beurteilen. Sofern die Workation innerhalb der EU- oder EWR-Staaten (Island, Norwegen und Liechtenstein), der Schweiz oder Großbritannien stattfindet, gilt das reguläre Sozialversicherungsabkommen für Entsendungen in diese Staaten. Während der Workation gilt das deutsche Sozialversicherungsrecht weiter. Es ist die hierfür erforderliche A1-Bescheinigung bei der zuständigen Krankenkasse des Mitarbeiters elektronisch zu beantragen. Wichtig ist, dass diese im Vorfeld der Workation beantragt wird und der Mitarbeiter die Bescheinigung am Urlaubsort mitführt – auch wenn die Workation noch so kurz ist. Zudem ist wichtig, dass die Workation im Vorfeld schriftlich geregelt und im Voraus zeitlich befristet wird.
Bei einer Entsendung in andere Staaten können – sofern vorhanden – bei bilateralen Abkommen abweichende Regelungen und Fristen gelten. Auch hier werden entsprechende Bescheinigungen und Vordrucke benötigt, die die Krankenkasse ausstellt, bei der der Mitarbeiter versichert ist. Eine Workation außerhalb der EU- und EWR-Staaten sowie außerhalb der Schweiz und Großbritannien sollte deshalb immer im Vorfeld mit der Krankenkasse abgestimmt werden, damit es zu keinen Problemen mit dem Krankenversicherungsschutz kommt.