• Höhere Jobchancen auch ohne Berufsabschluss• Neue EU-Richtlinie zur Entgelttransparenz• Quereinstieg – eine Win-Win-Situation
Die neue Bundesregierung plant die Einführung einer sog. Aktivrente, damit Arbeitgeber ihre Mitarbeiter über das Rentenalter hinaus steuerbegünstigt beschäftigen können. Nach dem Koalitionsvertrag sollen zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt. Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, wird sein Gehalt dem Koalitionsvertrag zufolge bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei erhalten können.
Ab dem 1. Juli 2025 ist das neue Datenaustauschverfahren zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung verpflichtend. Für alle lohnsteuerlich erfassten Kinder erhalten Arbeitgeber und Zahlstellen künftig elektronische Rückmeldungen zu ihren Arbeitnehmern und Versorgungsempfängern. Für Kinder, die lohnsteuerlich nicht erfasst sind, gilt in der betrieblichen Praxis künftig wieder ein analoges Nachweisverfahren.
Laut einer aktuellen Studie nutzen mehr als die Hälfte der Beschäftigten in Deutschland künstliche Intelligenz (KI) am Arbeitsplatz, allerdings mehrheitlich informell und nicht aufgrund einer Einführung durch den Arbeitgeber.
Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zählen heute zu den Top-Zielen der Unternehmen. Als echte Betriebskrankenkasse sind wir ein erfahrener Partner für Arbeitgeber – mit hoher Kompetenz im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Sozialversicherung. Finden Sie hier Kontaktdaten, Beitragssätze und aktuelle Informationen.
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Zufriedene, motivierte und gesunde Beschäftigte sind eine wichtige und grundlegende Voraussetzung für den wirtschaftlichen Erfolg Ihres Unternehmens. Hier setzt das „Betriebliche Gesundheitsmanagement“ – kurz BGM – an. BGM ist ein entscheidendes Managementinstrument, das die Gestaltung, Lenkung und Entwicklung betrieblicher Strukturen und Prozesse beinhaltet. Wir unterstützen Sie gern dabei!
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Stand 19.08.2024