Es gibt tolle Neuigkeiten: Ab dem 1. Januar 2025 werden unsere Leistungen noch besser! Trotz des Kostendrucks bleiben wir konsequent in Sachen Qualität und vor allem innovativ. Was bedeutet das für Sie? Mehr Leistungen für Ihr Geld. Wir bieten zahlreiche Zusatzleistungen, die bei anderen selbst finanziert werden müssen. Ob Gesundheitskurse, Vorsorge oder andere Extras – Sie profitieren davon, denn Ihre Gesundheit steht für uns an erster Stelle.
Am Mittwoch, 18. Dezember 2024 finden die Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
Versicherte der gesetzlichen Krankenkassen, die ein möglicherweise schadhaftes Beatmungsgerät von Philips Respironics verwendet haben, können sich bis zum 31. Dezember 2024 einer Sammelklage in Italien anschließen. Anders als in Deutschland ist in Italien eine Sammelklage ohne den Nachweis eines derzeit kausal belegbaren Gesundheitsschadens möglich. Für eine Teilnahme an der Sammelklage ist es ausreichend, dass die betroffenen Versicherten belegen können, mit einem Gerät aus dem Rückruf versorgt worden zu sein.
Unser Partner DentNet hat eine besondere Initiative ins Leben gerufen: Für jede iKrone®, die unsere Versicherten erhalten, wird ein Baum gepflanzt. Planet Tree arbeitet in Zusammenarbeit mit den örtlichen Forstämtern an der Aufforstung vor Ort. Nach der Pflanzung erhält jeder Teilnehmer eine personalisierte Patenurkunde, die den Standort des Baums dokumentiert. So tragen Sie aktiv zum Schutz und zur Förderung eines faszinierenden und wichtigen Ökosystems bei.
Ab dem 1. Januar 2025 wird in der gesamten EU die Verwendung von Dentalamalgam verboten. In diesem Zusammenhang haben der GKV-Spitzenverband und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) im Bewertungsausschuss eine neue Regelung verabschiedet. Diese Regelung gewährleistet, dass Versicherte Zugang zu modernen, amalgamfreien und qualitativ hochwertigen Füllungstherapien erhalten, ohne dass sie dafür Zuzahlungen leisten müssen.
Die energie-BKK bietet ab jetzt Eltern und Kindern eine noch bessere Unterstützung. Im Rahmen unserer Zusatzleistungen erweitern wir ab sofort unser Angebot im Bereich Rooming-In! Wir übernehmen die Kosten dafür nicht mehr nur bis zur Vollendung des 9. Lebensjahres, sondern bis zum 13. Lebensjahr Ihres Kindes. So können Eltern und Kinder noch länger von der wertvollen Nähe und Unterstützung während des Krankenhausaufenthalts profitieren.
Wegen einer Störung beim Softwareanbieter unseres Online-Services und unserer ePA-App kann es vereinzelt zu Problemen beim Login kommen. Betroffen sind neben der energie-BKK auch andere Krankenkassen. Der Softwareanbieter ist bereits dabei, eine Lösung zu finden. Wir bitten Sie um etwas Geduld und hoffen, unseren Service bald wieder in vollem Umfang anbieten zu können.
Am Freitag, 27. September 2024 finden die Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
In den vergangenen acht Wochen haben wir Sie umfassend über die Kampagne des BKK Dachverbands „Finanznot in der GKV“ informiert. Dabei wurde aufgezeigt, dass Sie die von der Politik beschlossenen Kostensteigerungen und zusätzlichen Ausgaben zusammen mit den Arbeitgebern weitgehend selbst tragen müssen. Um der Kampagne einen abschließenden Rahmen zu verleihen, wurde dazu ein ausführlicher Überblicksartikel mit dem Titel „Was fehlt, zahlst du!“ veröffentlicht.
Für Leistungen, die politisch gewollt sind, aber nichts mit den Leistungen einer Sozialversicherung zu tun haben, zahlt der Bund einen Zuschuss an die GKV. Im Jahr 2012 betrug dieser Zuschuss für die sogenannten „versicherungsfremden Leistungen“ 14 Milliarden Euro. In den folgenden Jahren variierte der Betrag, mal stieg er, mal fiel er. Im Jahr 2024 beträgt der Zuschuss des Bundes an die GKV 14,5 Milliarden Euro. Wenn man den Wertverlust durch Inflation berücksichtigt, hat der Zuschuss seitdem um 20 Prozent abgenommen. Gleichzeitig sind die jährlichen Ausgaben der GKV in diesem Zeitraum von etwa 180 Milliarden Euro auf geschätzte 314 Milliarden Euro im Jahr 2024 gestiegen, was einem Anstieg von fast drei Vierteln entspricht. Selbst nach Abzug der Inflation bleibt ein Anstieg von 34 Prozent.
Der Bundesverband Managed Care e. V. hat unter dem Motto „Wir suchen den größten Irrsinn im Gesundheitswesen“ einen Videoclip-Wettbewerb ausgeschrieben. Der BKK-Landesverband Nordwest beteiligt sich mit einem satirischen Vergleich: Aus dem großen Themenpotenzial hat sich der Landesverband letztendlich für einen pointierten Film zur geplanten Streichung der Einzelfallprüfungen bei den Krankenhausabrechnungen entschieden.
Die sogenannte „Tamponsteuer“, die 19 Prozent Mehrwertsteuer auf Monatshygieneartikel erhob, wurde zu Beginn des Jahres 2020 abgeschafft. Seither gilt ein ermäßigter Mehrwertsteuersatz von 7 Prozent, da Tampons als Waren des täglichen Bedarfs und nicht als Luxusgüter betrachtet werden. Das ist eine positive Entwicklung! Bei lebensnotwendigen Medikamenten hingegen sieht die Bundesregierung das anders: Sie lässt die Krankenkassen und damit die Beitragszahler weiterhin 19 Prozent Mehrwertsteuer zahlen. So profitiert der Staat erheblich und beklagt gleichzeitig öffentlich die hohen Ausgaben für Arzneimittel.
Da der Krankenkassenbeitrag für Bürgergeldbeziehende nicht wie bei regulären Arbeitnehmern berechnet werden kann, hat der Bund diesen kurzerhand per Gesetz festgelegt. Seit Jahrzehnten gibt es jedoch Streit über die Höhe des Beitrags: Während Vollzeitbeschäftigte in den niedrigsten Lohngruppen derzeit etwa 350 Euro an GKV-Beiträgen zahlen müssen, begnügt sich der Bund mit einem eigenen Beitrag von nur knapp 119 Euro – das entspricht einem Rabatt von über 60 Prozent. Würde der Bund angemessene Beiträge zahlen, könnten die GKV-Versicherten insgesamt rund 9 Milliarden Euro weniger aufbringen und würden einen um etwa 0,5 Prozentpunkte niedrigeren Beitragssatz zahlen.
Jedes Jahr am 25. September findet der Tag der Zahngesundheit statt. In diesem Jahr liegt der Schwerpunkt auf der Zahngesundheit von Schwangeren sowie von Kindern in den ersten drei Lebensjahren. Denn eine gute Mundhygiene und eine ausgewogene, zahngesunde Ernährung sind entscheidend für eine komplikationslose Schwangerschaft und das gesunde Aufwachsen eines Kindes.
Das Grundgesetz legt fest, dass die Bundesländer für die Investitionen in Krankenhäuser zuständig sind. Allerdings haben die Länder in den letzten Jahren immer weniger beigetragen: Während sie 1993 noch 3,9 Milliarden Euro investierten, sank dieser Betrag bis 2021 nominell um 15 Prozent auf 3,3 Milliarden Euro. Berücksichtigt man die Inflation, ergibt sich sogar ein Rückgang von 44 Prozent. Im Gegensatz dazu sind die Krankenhausausgaben der Krankenkassen im gleichen Zeitraum von 29 Milliarden Euro auf etwa 85 Milliarden Euro nahezu dreimal so hochgestiegen. Selbst nach Abzug der Inflation bleibt ein Anstieg von 70 Prozent. Dies führt dazu, dass der Anteil der Bundesländer an der Krankenhausfinanzierung in diesem Zeitraum von über 10 Prozent auf unter 4 Prozent gesunken ist. Es ist daher wenig überraschend, dass viele Krankenhäuser in einem maroden Zustand sind.
Die Verantwortung für die Planung und Finanzierung von Krankenhauskapazitäten liegt gemäß Grundgesetz bei den Bundesländern. Um die Umstrukturierung des Kliniksystems im Rahmen der Krankenhausreform mit einem Transformationsfonds von insgesamt 50 Milliarden Euro zu unterstützen, greift Bundesgesundheitsminister Lauterbach jedoch direkt auf die Mittel der gesetzlich Krankenversicherten zurück, die dafür nicht zuständig sind. Diese werden mit 25 Milliarden Euro zur Kasse gebeten. In der Zeitspanne von 2026 bis 2035 bedeutet dies eine jährliche zusätzliche Belastung von 2,5 Milliarden Euro für die gesetzliche Versichertengemeinschaft, was die Beiträge um deutlich mehr als 0,1 Prozentpunkte ansteigen lässt!
Die Qualität des deutschen Gesundheitswesens bewegt sich im Vergleich zu anderen EU-Ländern auf einem durchschnittlichen Niveau. Dies wird unter anderem an der Lebenserwartung der Bevölkerung deutlich. Im Hinblick auf die Gesundheitsausgaben nimmt Deutschland jedoch eine Spitzenposition ein: Mit 12,9 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) belegt es den ersten Platz in der EU. Zum Vergleich: In Dänemark betragen die Gesundheitskosten lediglich 10,6 Prozent des BIP. Ein wesentlicher Grund für diesen erheblichen Unterschied ist, dass das deutsche Gesundheitswesen auch Aufgaben finanziert, die eigentlich in den Zuständigkeitsbereich des Staates fallen sollten.
Die Beiträge zur Sozialversicherung haben seit der Gründung der Bundesrepublik kontinuierlich zugenommen. Seit der Wiedervereinigung sind die Beiträge zu den Krankenkassen um insgesamt 3,5 Prozentpunkte gestiegen, was einem jährlichen Anstieg von mehr als 0,2 Prozentpunkten entspricht. Aktuell warnen Experten jedoch, dass bereits im kommenden Jahr Erhöhungen von bis zu 0,6 Prozentpunkten erforderlich sein könnten. Für jeden Prozentpunkt, um den der Beitragssatz steigt, müssen Arbeitgeber derzeit etwa 15 Cent mehr pro Arbeitsstunde an die Krankenkasse ihrer Beschäftigten zahlen.
Die gesetzlich Krankenversicherten tragen nicht nur die Kosten von Lauterbachs Gesetzesvorhaben, sondern auch die Folgen seiner passiven Haltung zur Stabilisierung der Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz, der derzeit bei 1,7 Prozent liegt, wird voraussichtlich um mehr als ein Drittel auf 2,3 Prozent steigen. Im Jahr 2025 müssen sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber mit zusätzlichen Kosten von bis zu 198 Euro pro Person im Vergleich zu diesem Jahr rechnen. Ab 2026 werden unter anderem die Reform der Krankenhausstrukturen, die teilweise Entbudgetierung der ambulanten ärztlichen Versorgung sowie weitere Vorteile für die Leistungserbringer erheblichen Einfluss auf die Beitragssätze haben.
Der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen steuert auf die Zwei-Prozent-Marke zu. Grund genug für den Dachverband der Betriebskrankenkassen, eine Kampagne gegen die Vernachlässigung der Interessen von 73 Millionen Versicherten und ihren Arbeitgebern zu starten, die Kostensteigerungen und Mehrausgaben nahezu allein schultern müssen. Wir unterstützen die Kampagne des BKK-Dachverbands, deshalb finden Sie in den kommenden acht Wochen in unseren News neue Informationen dazu.
Erkrankt ein Kind, ist es jetzt dauerhaft möglich eine ärztliche Bescheinigung auch nach einer Anamnese per Video oder Telefon zu erhalten. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich darauf geeinigt und eine entsprechende Regelung im Bundesmantelvertrag vereinbart. Voraussetzung für die Bescheinigung nach einer Fernbehandlung per Video oder Telefon ist zumeist, dass der Arztpraxis das erkrankte Kind bekannt ist. Zudem darf das Kind noch nicht zwölf Jahre alt sein. Diese Altersgrenze gilt jedoch nicht, wenn das Kind behindert und zugleich auf Hilfe angewiesen ist.
Der Sommer ist da und bringt uns wieder Hitzewellen mit. In Europa sind Temperaturen über 30 Grad Celsius schon lange keine Seltenheit mehr, in manchen südlichen Ländern werden mitunter bereits sogar 40 Grad erreicht. Während einige sich über die Hitze freuen, kann sie für ältere Menschen sehr gefährlich werden. Es drohen gesundheitliche Folgen wie Kreislaufprobleme oder geschwollene Beine und Füße. Deshalb ist der richtige Schutz enorm wichtig. Wir geben Ihnen spezielle Tipps, die ältere Menschen beachten sollten.
Bei der energie-BKK übernimmt Torsten Dette ab dem 1. Juli 2024 den Posten des Alleinvorstands. Mit über 30 Jahren Erfahrung in der gesetzlichen Krankenversicherung startet Krankenkassenbetriebswirt Torsten Dette, bisher Stellvertreter des Vorstands bei der energie-BKK, in die neue Verantwortung. Seine Schwerpunkte legt er dabei auf Kundenorientierung, Produktentwicklung und Digitalisierung. Bei unserem bisherigen Vorstand, Frank Heine, möchten wir uns für sein großes Engagement bedanken. Unter seiner Führung hat sich die energie-BKK zu einer der besten Krankenkassen bundesweit entwickelt. Nach 28 Jahren bei der energie-BKK, davon 10 Jahre als Vorstand, verabschiedet er sich in den Ruhestand.
Ab dem 1. Juli 2024 wird die Altersgrenze beim bundesweiten Mammographie-Screening-Programm auf 75 Jahre angehoben. So können 2,5 Millionen Frauen zusätzlich von der Früherkennungsmethode von Brustkrebs profitieren. Bisher waren nur Frauen zwischen 50 und 69 Jahren dazu berechtigt. Somit werden nun rund 14,5 Millionen anspruchsberechtigten Frauen alle zwei Jahre von der regional zuständigen Zentralen Stelle dazu eingeladen. Das Einladungsverfahren soll nun angepasst und um die neue Altersgruppe erweitert werden.
Am Freitag, 21. Juni 2024 finden die Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
In Baden-Württemberg finden an diesem Tag landesweite Protestaktionen statt, um gegen die aktuelle Politik und für die Erhaltung einer flächendeckenden, hochwertigen zahnärztlichen Versorgung zu protestieren. Viele Praxen werden an diesem Tag geschlossen sein, während Zahnärzte und Patienten an einem "Praxissprechtag" teilnehmen, um über die Auswirkungen der Politik zu diskutieren. Das Ausmaß der Beeinträchtigungen hängt von der Anzahl der teilnehmenden Praxen ab. Ein Notfalldienst von 8 bis 18 Uhr wird eingerichtet, um Schmerzbehandlungen sicherzustellen.
Wer Familienangehörige oder Bekannte betreut bzw. pflegt, übernimmt häufig für viele Monate und Jahre eine anspruchsvolle Aufgabe. Dies geschieht in der Regel ohne die Möglichkeit, sich darauf vorzubereiten. Selbst wenn ein professioneller Pflegedienst eingebunden wird, liegen meist noch umfangreiche Aufgaben bei den Angehörigen. Dabei entstehen verständlicherweise viele Fragen und Unsicherheiten. Besonders für diese Situationen bieten wir den Angehörigen digitale Online-Pflegekurse an. Diese unterstützen und geben Sicherheit.
Diverse Vorstandsvorsitzende verschiedener Betriebskrankenkassen äußern tiefe Besorgnis über den Referentenentwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsqualität im Krankenhaus und zur Reform der Vergütungsstrukturen (KHVVG). In einem offenen Brief wenden sie sich nun an den Bundesminister für Gesundheit Karl Lauterbach. Die geplante Abschaffung der Einzelfallprüfung von Krankenhausrechnungen zugunsten einer Stichprobenprüfung wird als äußerst bedenklich angesehen, da sie Krankenhäuser förmlich dazu einlädt, fehlerhafte Abrechnungen vorzunehmen.
Bekannt aus der TV-Sendung „Die Höhle der Löwen“ bietet peers. psychologische Unterstützung – diskret, digital und einfühlsam. Versicherte der energie-BKK haben die Möglichkeit, an den wöchentlichen Onlinekursen teilzunehmen. Wir freuen uns, Sie mit dieser neuen Zusatzleistung unterstützen zu können. Inhaltlich werden in den digitalen Gruppenkursen die Themen depressive Stimmung, Angst und Panik, Stress und Burnout sowie toxische Beziehungen behandelt.
Ab dem 1. Mai 2024 übernimmt die energie-BKK als eine von wenigen Krankenkassen auch die Meningokokken B-Impfung für Säuglinge. Bisher war nur die Impfung der Serogruppe C eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Meningokokken sind Bakterien, die durch Tröpfcheninfektion übertragen werden, sich im Nasenrachenraum ansiedeln und schwere Krankheiten auslösen können, vor allem eine gefährliche Hirnhautentzündung. Besonders für Säuglinge ist im ersten Lebensjahr das Risiko einer Ansteckung am höchsten. Aus diesem Grund empfiehlt die Ständige Impfkommission (Stiko) ab sofort, Säuglinge auch mit diesem Impfstoff zu impfen.
Die energie-BKK konnte erneut im aktuellen GKV-Test von Focus Money überzeugen und erhielt sechs Auszeichnungen. Besonders in den Bereichen Service, Gesundheitsförderung und Transparenz schnitten wir sehr gut ab. Sowohl unsere Leistungen wurden als ausgezeichnet als auch unsere Zusatzleistungen als hervorragend bewertet, insgesamt sind wir somit eine TOP Krankenkasse! Wir stellen uns gerne dem Vergleich mit 70 bundesweit geöffneten Krankenkassen und freuen uns über das super Ergebnis. Die Auswertung basierte auf Daten von gesetzlichekrankenkassen.de, Focus Money und dem Deutschen Finanz-Service Institut.
Im aktuellen Krankenkassentest von krankenkasseninfo.de haben wir erneut mit der Bestnote 1,0 abgeschnitten. 73 Krankenkassen wurden dabei bundesweit verglichen, und wir zählen zu den besten drei. Besser geht es nicht, und das macht uns stolz. Bereits seit über 10 Jahren erhalten wir bei diesen Vergleichen die Note sehr gut! Damit positionieren wir uns weiterhin als erstklassige Krankenkasse und zuverlässiger Gesundheitspartner.
Heute möchte der BKK Dachverband auf die sich immer schneller drehende Beitragsspirale aufmerksam machen. 73 Mio. gesetzlich Versicherte brauchen eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Einnahmen und Ausgaben müssen wieder im Einklang stehen, sonst kommt es zur Dauerbelastung für Versicherte und Arbeitgeber. Alle Krankenkassen nehmen ihre Verantwortung ernst, denn es ist wichtig den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu fördern anstatt zu spalten. Nur so kann auch in Zukunft ein funktionierendes Gesundheitssystem bestehen.
Ab sofort kann man seine Entscheidung für oder gegen eine Organspende auch online eintragen. Das neue Organspende-Register wurde aktiviert, um den Organspende Ausweis aus Papier zu ergänzen. Die Eintragung ist freiwillig und kostenfrei und kann jederzeit geändert oder gelöscht werden. Das Register wird vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte verwaltet. Dabei werden die Daten sicher auf einem deutschen Server gespeichert und sind nur von autorisierten Mitarbeitern der Krankenhäuser abrufbar.
Nach § 35a Abs. 6 SGB IV ist die Höhe der jährlichen Vergütungen einschließlich aller Nebenleistungen sowie Versorgungsregelungen des Vorstands im Bundesanzeiger und Internet sowie im Mitgliedermagazin am 1. März 2024 zu veröffentlichen.
Seit bereits fünf Jahren besteht in Baden-Württemberg das innovative Programm Hausarzt+. Dabei übernimmt der Hausarzt die Koordination und Organisation der Behandlungen. Die Teilnehmenden profitieren dabei von verschiedenen Vorsorgeextras. Über das Programm ist beispielsweise ein jährlicher Check-up möglich. Auch kann man an einem innovativen Pilotprojekt KI-unterstützter Früherkennung zur Überprüfung der Herzgesundheit teilnehmen.
Ab dem 1. Februar 2024 bietet die energie-BKK Parkinson Patienten eine neue Leistung an. Diese können zukünftig kostenlos über eine App ihre Bewegungen messen. Über Schuhsensoren wird dabei ein Bewegungsprofil in der App abgebildet. Zusammen mit der Dokumentation von Medikamenteneinnahmen und weiteren Symptomen, erstellt die App eine übersichtliche Anamnese für den behandelnden Neurologen. So kann eine verbesserte Medikamenteneinstellung vorgenommen werden. Zudem zeigt die App individuell passende physiotherapeutische Übungen an.
Im aktuellen Krankenkassenvergleich von finanztip werden wir erneut als eine der sechs besten Krankenkassen empfohlen. Besonders in den Kategorien Schwangerschaft, Familien- und Krebsvorsorge konnten wir mit „sehr gut“ punkten. Die Auszeichnung ist für uns eine Bestätigung unserer Arbeit und zeigt, dass wir unseren Versicherten einen umfangreichen Gesundheitsschutz zu einem fairen Preis bieten. Wir sind stolz darauf, dass unsere umfassenden Services und Leistungen wieder einmal überzeugen konnten.
Am 1. Januar 2024 wurde das rosafarbene Papier-Rezept durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept. Die Umstellung bring mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Das elektronische Rezept wird von der Praxis digital erstellt, signiert und auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend kann es in einer Apotheke per Gesundheitskarte (eGK), per App oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.
Ab Januar 2024 gilt ein neues Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz (PUEG). Neben dem Entlastungsbudget für jüngere Pflegebedürftige setzt die Pflegeversicherung im neuen Jahr viele Neuerungen um. Diese zielen darauf ab, die häusliche und stationäre Versorgung auch zukünftig zu sichern und bringt für die Pflegebedürftigen und pflegenden Angehörigen Vorteile. So erhalten Pflegebedürftige zukünftig mehr Pflegegeld und mehr Pflegesachleistungen. Zudem steigen die Leistungszuschläge für die vollstationäre Pflege und pflegende Angehörige können nun jährlich auf das Pflegeunterstützungsgeld zurückgreifen.
Patienten mit Verdacht auf Spätsymptome einer COVID-19-Erkrankung sollen zukünftig besser und schneller versorgt sowie an ihre Bedürfnisse angepasst behandeln werden. Dafür hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) eine neue Richtlinie zum Versorgungsangebot beschlossen. Diese bezieht sich dabei auf alle Altersgruppen und nicht nur auf Personen mit Verdacht auf Long beziehungsweise Post COVID. Sie schließt auch die Personen mit Verdacht auf ein postinfektiöses Syndrom anderer Ursache sowie myalgische Enzephalomyelitis/Chronisches Fatigue Syndrom (ME/CFS) mit ein.
Sie haben eine E-Mail von uns erhalten? Keine Sorge, dies hat seine Richtigkeit. Diese Mitteilung dient lediglich dazu, Sie über aktuelle Anpassungen unserer Nutzungs- und Einwilligungserklärungen in Bezug auf die Anwendungen "Meine energie-BKK ePA" (elektronische Patientenakte) und "Meine energie-BKK" (Online-Service-App) in Kenntnis zu setzen. Im Falle von Anpassungen in den Anwendungen sind wir verpflichtet, Sie darüber zu informieren. Die kürzlich vorgenommenen Aktualisierungen beinhalten zusätzliche Maßnahmen, die darauf abzielen, die Sicherheit Ihrer digitalen Identität weiter zu stärken.
Eltern die ein krankes Kind zuhause betreuen müssen, können seit Montag eine ärztliche Bescheinigung für ihr krankes Kind telefonisch anfordern ohne persönlich in der Praxis zu erscheinen - die sogenannte telefonische Kinderkrankmeldung. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Bedingung für die neue Regelung ist, dass das Kind der ärztlichen Praxis aufgrund früherer Behandlungen unmittelbar persönlich bekannt ist. Auch muss eine telefonische Ausstellung als medizinisch vertretbar angesehen werden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2024.
Eine gute Nachricht für unsere Versicherten: Unser Zusatzbeitragssatz bleibt 2024 stabil! Der Verwaltungsrat der energie-BKK hat in seiner Sitzung am 13. Dezember 2023 beschlossen, den Zusatzbeitragssatz unverändert zu lassen. Seit dem 1. Januar 2023 beträgt dieser 1,59 Prozent – und das bleibt auch im kommenden Jahr so. Damit liegen wir weiterhin unter dem Durchschnitt aller gesetzlichen Krankenkassen.
Am 1. Oktober 2023 ist unser neuer Online-Service und damit unsere neue Service-App "Meine energie-BKK" erfolgreich an den Start gegangen. Darüber können Sie einfach, schnell und barrierefrei zum Beispiel Rechnungen und Bescheinigungen einreichen, Ihre Anschrift selbst ändern oder eine neue Versichertenkarte beantragen. Wichtig: Bitte laden Sie Ihre Dokumente unbedingt über die neue Service-App hoch. Die Übertragung mit der alten App funktioniert nicht mehr.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 die telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Somit müssen Patienten ab sofort dafür nicht mehr zwingend persönlich in ihrer Arztpraxis erscheinen. Dies gilt sofern keine Videosprechstunde möglich und der Patient der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Patient nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage erhalten. Bei schwerer Symptomatik ist in jedem Fall weiterhin ein Besuch in der Praxis notwendig, um die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abklären zu lassen.
Am Mittwoch, 13. Dezember 2023 finden die Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
Der Finanz- und Strategieausschuss der energie-BKK hat sich in seiner gestrigen Sitzung vom 23. November 2023 darauf geeinigt, dass der Zusatzbeitrag in 2024 stabil bleibt. Diese Empfehlung wird er gegenüber dem Verwaltungsrat am 13. Dezember 2023 aussprechen, der dies final beschließt. Wir sind stolz darauf, dass unsere Versicherten weiterhin von unseren attraktiven Leistungen profitieren. Ohne sich um höhere Kosten sorgen zu müssen, können Sie sich durch unseren zuverlässigen und stabilen Service voll und ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren.
Aktuell erhalten wir von unseren Versicherten Hinweise über Betrugsanrufe. Die Anrufer geben sich als Mitarbeitende von Krankenkassen aus. Dabei wird eine falsche Behauptung über die Erhöhung des Zusatzbeitrages getätigt, mit dem automatischen Anspruch auf eine kostenfreie professionelle Zahnreinigung. Im Anschluss werden persönliche Bankdaten zum Abgleich erfragt. Bitte geben Sie auf keinen Fall ihre Daten weiter und melden Sie sich im Zweifelsfall bei uns. Mitarbeitende der energie-BKK erfragen niemals telefonisch sensible und persönliche Daten! Sollten wir diesbezüglich Fragen an Sie haben, kontaktieren wir Sie per Brief oder über unsere Service-App!
Der Herbst ist da und leider auch vermehrt wieder die unliebsamen Erkältungserkrankungen - wie die z. B. RSV-Infektion. Das RSV ist ein Erreger welcher weltweit akute Atemwegserkrankungen auslösen kann. Das betrifft insbesondere sehr junge Säuglinge und Frühgeborene wegen ihres noch unreifen Immunsystems sowie Kinder mit bestimmten Vorerkrankungen. Die Symptome ähneln einer Grippe. Um die Versorgungssicherheit gefährdeter Kinder rechtzeitig vor der beginnenden Erkrankungssaison möglichst umfassend zu gewährleisten, übernimmt die energie-BKK die Kosten zur Prophylaxe durch den Antikörper Nirsevimab zu 100 Prozent, obwohl dieser Antikörper noch nicht zu den Regelleistungen der GKV zählt.
Die Influenza (Virusgrippe) kann vor allem für ältere Menschen heftig verlaufen und sogar tödlich sein. Gerade jetzt wo sich wieder vermehrt in geschlossenen Räumen aufgehalten wird, haben die Viren leichtes Spiel. Daher empfiehlt die Medizin, sich jetzt rechtzeitig gegen Grippe impfen zu lassen. Die Impfempfehlung richtet sich besonders an über 60-Jährige, chronisch Kranke, Schwangere sowie medizinisches Personal. Aber auch alle anderen Impfwilligen können sich schützen, denn jeder trägt bei Erkrankung das Risiko die Grippeviren zu übertragen – eventuell sogar ohne dass es bemerkt wird. Erste Anlaufstelle ist für viele die hausärztliche Praxis. Grundsätzlich ist dies in jeder ärztlichen Praxis sowie in teilnehmenden Apotheken möglich.
Seit dem 1. Oktober 2023 präsentiert sich unser neuer Online-Service als App und Webanwendung unter dem vertrauten Namen "Meine energie-BKK" in einem erfrischenden und modernen Look. Ihre Zufriedenheit steht für uns an erster Stelle, daher haben wir unseren Online-Service vollständig neu konzipiert, um Ihnen noch anwenderfreundlichere und innovativere Lösungen in einer sicheren Umgebung bieten zu können. So wird der Kontakt zu uns noch einfacher. Rechnungen und Bescheinigungen einreichen, Anschrift selbst ändern oder Namensänderung melden, eine neue Versichertenkarte beantragen – mit unserem neuen Online-Service geht das einfach, schnell und barrierefrei – ganz bequem zu jeder Zeit und von jedem Ort aus. Laden Sie sich noch heute die neue App auf ihr Smartphone!
Am 20. September 2023 hat sich der Verwaltungsrat der energie-BKK in Kassel konstituiert. Zu alternierenden Vorsitzenden des Verwaltungsrates wurden Frau Sigrid Nagl (Arbeitgebervertreterin) und Herr Leonhard Zubrowski (Versichertenvertreter) gewählt - herzlichen Glückwunsch!
Aktuell wurden offensichtlich erneut von Betrügern Listen mit Telefonnummer aufgekauft. Die „Masche“ ist dieselbe, welche uns bereits durch die letzten Monate begleitet. Die Anrufe aus diversen Callcentern haben das Ziel Pflege-Zusatzversicherungen zu verkaufen. Dabei wird behauptet, dass sie die Daten von Ihrer Krankenkasse erhalten hätten. Auffällig dabei ist, dass der Name der Krankenkasse nicht genannt wird. Bitte geben Sie keine Daten an nicht berechtigte Personen wie z. B. diesen Callcentern weiter, damit diese ihre Produkte verkaufen können. Ihre Daten sind bei der energie-BKK sicher und werden nicht an Dritte weitergegeben.
Die energie-BK wurde erneut im aktuellen Ranking des Handelsblattes für ihre „sehr guten“ Leistungen in der Kategorie „Beste kundenorientierte Krankenkasse“ ausgezeichnet. 68 Krankenkassen wurden verglichen, inwieweit sie die Leistungen anbieten, welche von den Versicherten am meisten nachgefragt werden. Dabei wurden die Top 30 der beliebtesten Zusatzleistungen bewertet. Dieses klasse Ergebnis freut uns sehr und ist wiederholt eine Bestätigung unserer super Zusatzleistungen.
Die Verwaltungsräte der energie-BKK werden alle sechs Jahre im Rahmen der Sozialwahlen gewählt. Am 20. September 2023 finden die konstituierenden Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
Das Wetter ändert sich täglich. Erst tagelang Regen und jetzt steht uns wieder eine Hitzewelle bevor. Besonders für ältere Personen kann die Hitze gefährlich werden. Mit steigendem Lebensalter verändert sich der Stoffwechsel und auch die Regulierung der Körpertemperatur verlangsamt sich. Diese Personen schwitzen deshalb seltener und verspüren weniger Durst. Da besteht oftmals die Gefahr zu dehydrieren. Achten Sie auf sich und andere – mit den folgende Tipps kommen Sie cool durch die Hitzewellen.
Jeder kennt es, man steht unter Zeitdruck, und ein wichtiger Termin jagt den nächsten. Das verursacht häufig Stress und innere Unruhe. Umso wichtiger ist es, sich in Balance zu halten, den Stresslevel durch gezielte Maßnahmen wieder abzubauen und so neue Energie zu tanken. Wir unterstützen Sie dabei! Ab sofort bieten wir unseren Versicherten die Möglichkeit, kostenfrei an Präventionskursen über die 7Mind App teilzunehmen.
Seit April können Folgeverordnungen für Heilmittel auch in Videosprechstunden sowie in Ausnahmefällen auch nach telefonischem Kontakt ausgestellt werden. Dies gilt auch für medizinische Reha und häusliche Krankenpflege. Voraussetzung für eine Verordnung per Video ist, dass die Patienten der Praxis bekannt sein müssen. Auch die verordnungsrelevante Diagnose bzw. die Beeinträchtigung der Funktionsfähigkeit müssen dort dokumentiert sein.
Sie benötigen Hilfe bei der Gewichtsreduktion und danach um ihr Ziel langfristig zu halten? Oder möchten Sie sich bewusster ernähren um fitter und leistungsfähiger zu sein? Wir unterstützen Sie mit unseren Online-Ernährungskursen myWEIGHTcoach und myHEALTHcoach dabei. Die einzelnen Kurseinheiten sind leicht in den Alltag zu integrieren und helfen bei der Ernährungsumstellung. Ohne Kalorienzählen, ohne strikte Verbote und ohne Jo-Jo-Effekt.
Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, hat der Bundesrat am der Anpassung der Beitragssätze für Eltern und Personen ohne Kinder zum 1. Juli 2023 zugestimmt. Ab sofort wird dabei stärker unterschieden, ob man Kinder hat oder nicht.
Am Do. 6. Juli 2023 finden die Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt aktuell vor Phishing-Mails die angeblich vom Bundesministerium für Gesundheit verschickt werden. Den Empfängern wird dabei die Auszahlung eines Guthabens in Höhe von mehreren hundert Euro versprochen.
Welche Krankenkasse ist die richtige für mich? Dazu lieferte der zielgruppenspezifische Vergleich des DFSI aus Köln jetzt die Antworten. In der neuen Ausgabe von Focus Money wurden die aktuellen Daten von über 68 allgemein geöffneten gesetzlichen Krankenkassen verglichen. Wir sind stolz darauf, dass wir in der Kategorie: Top-Kassen für Familien mit einem „exzellent“ ausgezeichnet wurden.
Der Sommer ist angekommen und schon jetzt klettern die Temperaturen so hoch, als wären wir bereits im Hochsommer. Durch den Klimawandel kommt es auch in Deutschland zu mehr heißeren Tagen mit Temperaturen über 30 Grad Celsius. Gefährlich wird es für unsere Gesundheit, wenn die Temperaturen nachts nicht mehr unter 20 Grad Celsius sinken, vor allem wenn diese Hitzeperioden über Wochen anhalten. Um auf die notwendige Vorsorge solcher extremen Hitzeereignisse aufmerksam zu machen initiiert die Bundesärztekammer und KLUG Deutsche Allianz Klimawandel und Gesundheit e.V. am 14. Juni 2023 einen bundesweiten Hitzeaktionstag.
In Deutschland leben 4,2 Millionen pflegebedürftige Menschen. Davon werden mehr als zwei Drittel zu Hause versorgt. Pflegende Angehörige und Ehrenamtliche können sich jetzt online auf die Pflege im häuslichen Umfeld vorbereiten. Durch interaktive Kurse werden grundlegende Pflegekenntnisse, sofort und leicht zugänglich zur Verfügung gestellt.
Der Patientenservice unterstützt Sie bei gesundheitlichen Angelegenheiten mit verschiedenen Services. Dem Patienten-Navi können Sie Ihre Beschwerden schildern und erhalten im Anschluss Beratung darüber, was jetzt zu tun ist und an wen Sie sich wenden sollten. Bei Bedarf wird Ihr Anliegen an Ihre behandelnde Praxis weitergeleitet. Außerdem hilft Ihnen der Patientenservice dabei, Bereitschaftspraxen in Ihrer Nähe zu finden, wenn Sie mit Ihrem Anliegen nicht bis zur nächsten Sprechstunde warten können. Auch an Wochenenden und Feiertagen.
Die STIKO hat ihre COVID-19-Impfempfehlung aktualisiert: Künftig wird eine jährliche Auffrischungsimpfung nur noch für Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf empfohlen. Dazu gehören laut STIKO Personen ab 60 Jahre, Personen ab 6 Monaten mit relevanten Grunderkrankungen, Bewohnende von Pflegeeinrichtungen sowie für Personen mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko. Hierzu gehören vorrangig medizinisches und pflegerisches Personal.
Nach einer Coronaerkrankung kann es zu Langzeitfolgen wie anhaltender Müdigkeit, Konzentrationsstörungen sowie Atemnot kommen. Die möglichen Symptome sind sehr vielfältig. Diese beeinträchtigen oft das Berufsleben, die Freizeitgestaltung und auch den ganz normalen Alltag der Betroffenen. Damit nimmt Corona einen massiven Einfluss auf die gesundheitsbezogene Lebensqualität. Das Forschungs- und Präventionszentrum (FPZ) bietet hierfür seit März 2023 eine Teilnahme an einer wissenschaftlichen Studie an! Wenn Sie unter anhaltenden Symptomen in Folge einer Covid-19-Infektion leiden und in der Nähe von Bonn, Dortmund, Gelsenkirchen oder Stuttgart wohnen, können Sie an dieser Studie teilnehmen.
Psychische Erkrankungen bei Kindern und Jugendlichen haben in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Die häufigsten Auffälligkeiten sind Angststörungen sowie depressive Symptome. Auch die Anzahl von psychosomatischen Symptomen, wie zum Beispiel Bauchschmerzen, Kopfschmerzen oder Schlafprobleme, hat sich verdoppelt. Experten sprechen von einer Verdopplung der Fallzahlen durch die Pandemie - die Nachfrage nach Therapieplätzen übersteigt mittlerweile das Angebot. Um lange Wartezeiten zu vermeiden und somit einer Chronifizierung der psychischen Erkrankungen vorzubeugen, ist es wichtig den Kindern und Jugendlichen im Bedarfsfall schnell ein Therapieangebot anbieten zu können. Wir schaffen schnelle Abhilfe!
Laut dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) endet die Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung wegen einer leichten Erkrankung der oberen Atemwege am 31. März 2023. Eine telefonische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist aber in bestimmten Fällen weiterhin möglich. Künftig dürfen Vertragsärzte einem Patienten noch dann nach telefonischer Anamnese eine Arbeitsunfähigkeit bescheinigen, wenn eine öffentlich-rechtliche Pflicht oder Empfehlung für eine Absonderung besteht.
Die energie-BKK glänzt mit der Höchstnote von 1,0 im aktuellen Test des Vergleichportals krankenkasseninfo.de. Damit gehören wir zu den vier besten Krankenkassen bundesweit. Die Krankenkassennetz.de GmbH hat dabei 73 Krankenkassen unter die Lupe genommen. Verglichen wurde dabei der Beitragssatz, Zusatzleistungen, Services sowie Bonusprogramme und mögliche Wahltarife und Extras. Dieses Ergebnis macht uns stolz und treibt uns weiter an, für unsere Versicherten nur das Beste zu bieten. Nichts ist anspornender als die Titelverteidigung, heißt es im Sport.
20 Prozent aller an Krebs erkrankten Kinder und Jugendlichen in Deutschland sind besonders gefährdet, wenn es um einen Rückfall und die Chancen auf eine Heilung geht. Die Krebszellen sind oft schon resistent gegenüber den üblichen Standardbehandlungen wie Chemo- und Strahlentherapie. Helfen könnten da moderne Behandlungsmethoden wie Immun- und zielgerichtete Therapien. Um abschätzen zu können, welche der spezifischen Therapeutika möglicherweise anschlagen, ist eine molekulargenetische Diagnostik und Beratung notwendig, die bislang nicht zur Regelversorgung gehörte.
Die Pandemie scheint überwunden - das zeigen die rückläufigen Zahlen von Arbeitsunfähigkeits-Fällen und Tagen. Die Zahlen im Zusammenhang mit COVID-19 und der allgemeine Krankenstand der 4,5 Millionen berufstätigen BKK Versicherten sinken im Januar dieses Jahres deutlich im Vergleich zu den Vormonaten. Das ergibt die Sonderauswertung COVID-19 des BKK Dachverbandes.
Momentan erfolgen wieder dubiose Anrufe mit Verweis auf die Krankenkassen. Die Anrufer melden sich im Namen der Kanzlei Fürstenberg und teilen den Versicherten mit, dass Sie hohe Rückzahlungen von ihrer Krankenkasse erhalten. Hierbei handelt es sich um sogenannte „Fake-Anrufe“. Bitte reagieren Sie nicht darauf bzw. legen Sie einfach auf. Die Hintergründe sind bisher nicht bekannt.
Nach Plänen von Bund und Ländern sollen ab dem 1. März 2023 weitere bundesweite Corona-Schutzvorgaben vorzeitig entfallen. Wie uns das Gesundheitsministerium mitteilte, wurde gestern das frühere Ende der bis zum 7. April 2023 vereinbarten Masken- und Testpflicht für Mitarbeitende in Pflege- und Gesundheitseinrichtungen festgelegt. Gelten soll die Maskenpflicht jedoch noch für Besuche in Medizinischen Praxen, Kliniken und Pflegeheimen.
Das Online-Ratgeber-Magazin Finanztip hat uns im aktuellen Krankenkassenvergleich bescheinigt: Wir gehören zu den Kassen mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis! Die energie-BKK überzeugt dabei als einzige Betriebskrankenkasse.
Im Herbst 2022 wurden insgesamt 5.600 Kunden der energie-BKK zu ihrer Zufriedenheit mit der energie-BKK befragt. Mit einem Rücklauf vom fast 25 % lag die Teilnahmequote der Kundenzufriedenheitsbefragung über unseren Erwartungen. Das Ergebnis: Rund 90 Prozent der befragten Kunden sind zufrieden oder sehr zufrieden mit uns, als Gesamtnote punkten wir mit 1,87.
Atemwegserkrankungen, Fieber, Influenza – eine Krankheitswelle rollt zur Zeit über die Kleinsten hinweg. Die Kinderarztpraxen sind voll und das Praxispersonal am Limit. Seit mehreren Monaten bestehen Lieferengpässe für Ibuprofen- bzw. Paracetamol-haltige Kinder-Fiebersäfte. Immer mehr Eltern erhalten keine Medikamente mehr. Wir lassen Sie nicht im Stich!
Das GKV-Defizit macht eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes der energie-BKK notwendig: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weist für das Jahr 2023 eine geschätzte Finanzierungslücke von 17,0 Mrd. Euro aus. Um dieses Defizit auszugleichen, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ein Paket von Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen unter anderem die Regelungen zur Abschmelzung der finanziellen Reserven bei den Krankenkassen und die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Zum Jahreswechsel werden daher eine Vielzahl von Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz entsprechend anheben müssen. Der Zusatzbeitragssatz der energie-BKK bleibt unter dem Durchschnitt.
Am Mittwoch, 7. Dezember 2022 finden die Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat seine Corona-Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung bis 31. März 2023 verlängert.
Ab dieser Grippesaison 2022/2023 dürfen erstmals auch Apotheken bundesweit Grippeimpfungen anbieten. Mit Gültigkeit ab dem 1. Oktober 2022 hat der GKV-Spitzenverband mit dem Deutschen Apothekerverband e.V. darüber einen Vertrag abgeschlossen. Geimpft werden kann jeder, der das 18. Lebensjahr vollendet hat.
Durch das neue Infektionsschutzgesetz ist Deutschland gut auf die neue Coronawelle im Herbst und Winter vorbereitet. Die neue Impfkampagne „Ich schütze mich“ soll angesichts der steigenden Infektionszahle dabei helfen, bestehende Impflücken weiter zu schließen. Des weiteren soll sie auf die neuen Impfstoffe aufmerksam machen und daran erinnern jetzt den eigenen Impfschutz zu überprüfen und zu aktualisieren.
Am Donnerstag, den 29. September 2022 hat der Verwaltungsrat der energie-BKK getagt. Nach jetzigem Stand kann auf ein positiv verlaufenes Geschäftsjahr zurückgeblickt werden. Der Verwaltungsrat hat sich darüber hinaus intensiv mit dem Entwurf des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes, welches voraussichtlich am 20. Oktober 2022 in zweiter und dritter Lesung vom Bundestag verabschiedet wird, und dessen unmittelbaren finanziellen Auswirkungen für die energie-BKK befasst.
Im Rahmen der Förderung von Resilienz bei Kindern hat die energie-BKK mit dem Team Gesundheit und der Thielkasse ein kostenfreies Vorlesebuch für Eltern und pädagogische Kita-Fachkräfte entwickelt. Das Bilderbuch „Ich schaffe das! – Mila hüpft zu neuem Mut“ greift die Gefühle von Kindern in ihrer ganzen Bandbreite auf und ermöglicht einen differenzierten Zugang zur großen Welt der Emotionen. Die erzählte Geschichte fördert die Fähigkeit, Gefühle wahrzunehmen, über sie zu sprechen und sich mit anderen darüber auszutauschen. Während die Kinder die Identifikationsfigur des Buches „Mila“ durch ihr Abenteuer begleiten, werden sie immer wieder durch kleine Praxisübungen dazu aufgefordert, selbst mitzumachen und mit Hilfe der Übungen ihre kindliche Resilienz zu stärken.
Am Do. 29. September 2022 finden die Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
Nach wie vor ist es möglich, an Covid zu erkranken. Gerade bei Personen ab 60 Jahren kommt es häufiger zu schweren Verläufen der Krankheit. Und noch lange nach der eigentlichen Erkrankung, kann es zu erheblichen gesundheitlichen Problemen führen. Die STIKO empfiehlt deshalb für diese Altersgruppe einen 2. Booster. Die Impfung ist eines der wirkungsvollsten Mittel gegen das SARS-CoV-2-Virus. Zwischen dem 1. Booster und dem 2. Booster sollten vier bis sechs Monate vergangen sein. Das gilt auch für die Wartezeit nach einer Erkrankung an Corona. Sie erhalten die Impfung kostenlos und können sich so noch besser für den kommenden Herbst und Winter schützen.
Der Bundestag hat am 8. September den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen vor allem vulnerable Gruppen im Herbst und Winter besser vor einer Infektion mit Corona geschützt werden als in den vergangenen Jahren. Ab Oktober 2022 soll bundesweit eine Maskenpflicht im Fernverkehr, in Arztpraxen, bei Therapeuten und Heilberuflern sowie Masken- und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen gelten. Außerdem ermöglicht das neue IfSG den Ländern, angepasst an die Lage auf das Pandemiegeschehen in Stufen zu reagieren.
Die energie-BKK leistet ihren Beitrag zum Klimaschutz. Wenn wir das Internet benutzen, wird wegen des Stromverbrauches CO2-ausgestoßen. Zusammen mit mehr als 2.500 anderen Unternehmen weltweit haben wir beschlossen, unsere Website CO2-neutral zu machen. Die freiwillige Initiative wird von der Organisation co2neutralwebsite.de betreut. Sie hat die Emissionen berechnet und uns ein CO2-Neutralisierungsprogramm entworfen. Das Ergebnis ist klimafreundliches Surfen für die Benutzer von unserer Webseite.
Nach zweijähriger Corona-Pause fand jetzt in Hannover erstmals wieder der B2Run Firmenlauf um den Maschsee statt – wir waren mit dabei. Laufen, spenden, feiern: Nach zweijähriger Corona-Pause fand am 30.8.2022 in Hannover erstmals wieder der Firmenlauf B2Run statt. Unternehmen aus der Region, versammelten sich um den Maschsee, unterstützten den Kampf gegen Blutkrebs, feierten den Sport und das persönliche Miteinander - ganz nach dem Motto „Gemeinsam.aktiv“. Auch ein Team der energie-BKK war am Start.
Fermentation – eine alte Tradition neu entdeckt. Möchten Sie Ihr Sommergemüse haltbar machen oder leckere Waren vom Wochenmarkt in den Winter retten? Dann ist Fermentation eine gesunde und beliebte Möglichkeit dafür. Denn die traditionelle Haltbarkeitsmethode mit Milchsäurebakterien erlebt gerade einen neuen Boom. Vegan, roh, lebendig und nachhaltig – das alles zeichnet fermentierte Lebensmittel aus. Kein Wunder, dass die fast vergessene Methode der Haltbarmachung ohne Erhitzung momentan wieder zu neuem Leben erweckt wird. Noch dazu schont es den Geldbeutel und zeichnet sich durch eine gute CO2-Bilanz aus. Es macht Spaß, im Freundeskreis gemeinsam Obst und Gemüse zu verarbeiten und Erfahrungen oder Rezepte auszutauschen.
Wir gratulieren ganz herzlich unseren vier ehemaligen Azubis zur bestandenen Abschlussprüfung. Insbesondere Ausbildungskoordinator Claudio Tammen (Bild links) ist stolz auf euch – wir auch. Ab sofort verstärken sie das Team der energie-BKK. Natürlich begrüßen wir auch unsere drei neuen Auszubildenden.
Wir freuen uns sehr, dass unser Angebot an Zusatzleistungen so überzeugt und wir unter anderem vom Handelsblatt in seiner aktuellen Ausgabe mit der Bestnote „exzellent“ ausgezeichnet wurden! Es bestätigt einmal mehr, dass bei der Wahl einer Krankenkasse auch die guten Zusatzleistungen berücksichtigt werden sollten. Damit sparen Sie viel Geld!
Die Zeitschrift ELTERN hat wieder Familienangebote der Krankenkassen getestet. Dabei wurden wir erneut als „Familienfreundliche Krankenkasse“ ausgezeichnet. Wir sind stolz, dass wir besonders in der Kategorie Schwangerschaft & Geburt mit unseren guten Leistungen überzeugen konnten.
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis zum 30. November 2022.
Derzeit sind über 7 Mio. Menschen in Deutschland wegen Diabetes mellitus in Behandlung. Immer häufiger erkranken auch junge Menschen und Kinder an der Stoffwechselerkrankung. Dabei könnte eine Erkrankung mit einfachen Mitteln sogar verhindert, zumindest aber verbessert werden. Wir wollen aufklären und widmen der Diabetes-Prävention vom 1. bis 5. August 2022 eine Themenwoche: Gemeinsam gegen Diabetes! Auf unseren Social Media-Kanälen - Instagram, Facebook und LinkedIn. Schauen Sie doch mal vorbei!
Ergänzend zum Modellvorhaben in der Oberpfalz (News vom 2. Juni 2022) ist die energie-BKK auch einem Modellvorhaben im Raum Nordrhein beigetreten, das ihren Versicherten ab 18 Jahren die Grippeschutzimpfung in Apotheken ermöglicht. Ziel des Angebotes ist, die Impfquote, gerade bei jungen Menschen, die seltener eine Arztpraxis aufsuchen, zu erhöhen. Des Weiteren sollen dadurch die Arztpraxen in der „Grippeimpfsaison“ entlastet werden.
In den letzten Wochen kommt es vermehrt zu unseriösen und unerwünschten Anrufen bei Versicherten verschiedener Krankenkassen. In den meisten Fällen sind pflegebedürftige Personen von diesen Trickbetrüger-Anrufen betroffen. Dabei wissen die Anrufenden teilweise, welchen Pflegegrad die Versicherten haben.
Seit dem 1. Juli sind die Tests nicht mehr für alle Bürger kostenfrei. Anbei die neuen Regeln, wer zahlen muss und wer nicht. Corona-Selbsttests können im Handel erworben werden. Es steht damit jedem frei, Tests zu kaufen und durchzuführen. Gesetzliche Krankenkassen dürfen die Kosten dafür nicht übernehmen.
Laut dem Magazin €uro ist die Wechselbereitschaft zu besonders nachhaltigen Krankenkassen - bei sonst vergleichbaren Leistungen - groß. Dies zeigt die Trendstudie „Nachhaltigkeit: Dos und Don’ts für Versicherer, Banken und Krankenkassen“ des Marktforschungs- und Beratungsinstituts „Heute und Morgen“. Über 1.000 Bundesbürger wurden 2020 repräsentativ zu ihren Einstellungen befragt. Das Magazin €uro hat deshalb im Mai 2022 einen Krankenkassenvergleich zum Thema Nachhaltigkeit durchgeführt. Die energie-BKK erhielt dabei in vielen Bereichen das Testurteil „sehr gut“.
In den letzten Wochen kommt es vermehrt zu dubiosen Anrufen bei vielen Versicherten verschiedenster Krankenkassen. Die Anrufer geben sich dabei als Mitarbeiter der Krankenkasse oder eines für die Krankenkasse tätigen Dienstleisters aus. In den meisten Fällen sind pflegebedürftige Personen von diesen Trickbetrüger-Anrufen betroffen. Auf diesem Wege wird versucht, an sensible Versichertendaten im Zusammenhang mit Pflegeleistungen zu gelangen oder Verträge für Pflegehilfsmittel abzuschließen.
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) hat entschieden, dass bei Schwangeren der vorgeburtliche Bluttest (nicht-invasiver Pränataltest, NIPT) zur Diagnostik von Trisomie von den Krankenkassen bezahlt wird. Der nicht invasive Pränataltest kann Hinweise auf die Trisomien 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind geben. Trisomie 21 ist bekannt als Down-Syndrom.
Am Do. 23. Juni 2022 finden die Sitzungen des Verwaltungsrates der energie-BKK und des Verwaltungsrates der Pflegekasse statt.
Unser diesjähriges Anschreiben an Schulabgänger brachte ein beeindruckendes Ergebnis: 95 Prozent der antwortenden Berufsstarter werden Mitglied der energie-BKK! Unsere jungen Versicherten wurden angeschrieben mit der Frage, was sie nach der Schule machen werden. Verbunden damit war der Hinweis, dass diejenigen, die eine Berufsausbildung beginnen, automatisch nicht mehr bei den Eltern versichert sind, sondern sich selbst um ihre Krankenversicherung kümmern müssen.
Ab dem 1. Juli 2022 können Ärzte eine Nagelspangenbehandlung auch per Heilmittel-Rezept verordnen. Die Behandlung selbst kann dann in zugelassenen Podologie-Praxen erfolgen. Bisher war die Versorgung eines eingewachsenen Zehennagels per Nagelspange als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung grundsätzlich Ärzten vorbehalten.
Die energie-BKK ist einem Modellvorhaben beigetreten, das ihren Versicherten ab 18 Jahren die Grippeschutzimpfung in Apotheken ermöglicht. Ziel des Angebotes ist, die Impfquote, gerade bei jungen Menschen, die seltener eine Arztpraxis aufsuchen, zu erhöhen. Des Weiteren sollen dadurch die Arztpraxen in der „Grippeimpfsaison“ entlastet werden.
Heute am 1. Juni ist der internationale Kindertag. Obwohl sich die Zahngesundheit von Kindern und Jugendlichen in den letzten Jahren stark verbessert hat, haben Kleinkinder nach wie vor häufig schlechte Milchzähne. Die frühkindliche Karies ist nicht nur ein Problem, das Zähne und Mund betrifft, sondern sie hemmt insgesamt die gesunde Entwicklung von Kindern. Besonders die in den ersten Jahren durchbrechenden Milchzähne sind empfindlich. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass sich Karies in dieser Zeit deutlich schneller entwickelt als in späteren Lebensabschnitten. Etwa die Hälfte der sechs- bis siebenjährigen Kinder hat bereits kariöse Zähne.
Die aktuelle Entwicklung der SARS-CoV-2-Pandemie lässt es zu, weitere zeitlich befristete Sonderregelungen in der Gesundheitsversorgung auslaufen zu lassen: Ab 1. Juni 2022 wird eine Krankschreibung nicht mehr telefonisch möglich sein. Dafür müssen Patientinnen und Patienten wieder in die Arztpraxis kommen oder die Videosprechstunde nutzen. Sollte die Corona-Pandemie in den kommenden Monaten jedoch wieder an Fahrt gewinnen, kann der Gemeinsame Bundesausschuss seine Sonderregelungen in Bezug auf seine regulären Richtlinienbestimmungen für bestimmte Regionen oder bei Bedarf auch bundesweit wieder aktivieren.
Das Robert Koch-Institut hat gemeinsam mit dem Bundesministerium für Gesundheit neue Isolations- und Quarantäneempfehlungen veröffentlicht. Diese Regelung wird jetzt nach und nach in den Bundesländern umgesetzt. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert, kann die vom Gesundheitsamt angeordnete Isolation künftig nach fünf Tagen beenden. Es wird dringend empfohlen, sich auch nach Tag 5 zu testen und solange in Isolation zu bleiben, bis ein negatives Testergebnis vorliegt.
Verstärkter Durst und Harndrang, Müdigkeit und Gewichtsverlust sind häufige Anzeichen für Diabetes, ebenso wie Sehstörungen, hartnäckige Hautinfektionen und verzögerte Wundheilung. Für Diabetes Typ 1 spielt die frühe Erkennung eine besonders wichtige Rolle: Diese Form betrifft rund 5 % der Diabetiker und manifestiert sich meist im Kindesalter.
Patienten mit leichten Erkrankungen der oberen Atemwege können sich weiterhin telefonisch bis zu 7 Kalendertage krankschreiben lassen. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat diese Corona-Sonderregelung bis zum 31. Mai 2022 verlängert. Andere Sonderregelungen laufen jedoch Ende März 2022 aus.
Mindestens jeder fünfte Bundesbürger ist tätowiert, schätzt das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR). Doch auch wenn Tattoos inzwischen alltäglich erscheinen: Harmlos sind die Farbinjektionen nicht. Bei 0,5–6 % aller Tätowierten kommt es epidemiologischen Studien zufolge zu einer Infektion – mit unterschiedlichen Folgen.
Reiten übt nicht von ungefähr eine besondere Anziehungskraft auf viele Menschen aus: Es fördert nicht nur Muskulatur und Koordination, sondern auch Einfühlungsvermögen, Teamfähigkeit und Verantwortungsbewusstsein. „Zu jung“ gibt dabei nicht: Schon Kinder ab zwei Jahren können ihre ersten Versuche machen.
Immer häufiger erkranken auch junge Menschen an Hautkrebs. Das Screening ist hierfür eine wichtige Vorsorgemaßnahme. Die Gesundheit unserer Versicherten liegt uns sehr am Herzen, deshalb übernehmen wir die Kosten für das Hautkrebsscreening bereits ab 15 Jahre!
Bereits im Jahr 2021 wurden in der Testregion Berlin-Brandenburg die ersten Schritte mit dem E-Rezept erprobt. Die bundesweite Testphase läuft seit Dezember 2021. Im Laufe des Jahres 2022 soll nun das E-Rezept offiziell starten.
Haben Sie Lust auf mehr Bewegung? Mit unserer neuen Motion-App lohnt sich das jetzt noch mehr! Sammeln Sie für Ihre Aktivitäten Punkte und tauschen Sie diese in Prämien um. Die App macht Lust auf Fitness, und Ihr persönlicher Coach ist so immer dabei. Das Beste daran: Ihre Fitnesserfolge werden belohnt, egal auf welchem Level Sie starten.
Der „Totimpfstoff“ gegen COVID-19 ist da: In dieser Woche haben die Impfungen mit dem Impfstoff Nuvaxovid® von Novavax begonnen. Der Proteinimpfstoff basiert auf dem Wirkprinzip der Totimpfstoffe und hat laut Zulassungsstudien eine Wirksamkeit, die sich mit der Wirksamkeit der mRNA-Impfstoffe vergleichen lässt. Auch Ungeimpfte, die bereits eine Corona-Infektion durchgemacht haben, können zur Grundimmunisierung eine Dosis Nuvaxovid® erhalten.
Gegen die Omikron-Variante sorgt die Booster-Impfung für einen starken Immunschutz. Für besonders gefährdete Gruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) für einen optimalen Schutz eine zweite Auffrischungsimpfung ab drei Monaten nach dem ersten Booster. Zu dieser Gruppe zählen Menschen ab 70 Jahren, Personen in Pflegeeinrichtungen und Personen mit Immunschwäche ab fünf Jahren.
Wir sind ausgezeichnet: Focus Money bestätigt uns eine „TOP KRANKENKASSE“ zu sein. Besonders in den Kategorien Service, Zusatzleistungen und Zahnmedizinische Leistungen haben wir sehr gut abgeschnitten.
Die energie-BKK hat zum Jahreswechsel ihre Zusatzleistungen in vielen Bereichen verbessert und wird von Finanztip empfohlen. Nach der neuesten Umfrage zählt die energie-BKK bundesweit zu den Top 5 unter den Krankenversicherungen.
Nach dem erfolgten Zusammenschluss der energie-BKK und der BKK RWE zu diesem Jahresbeginn, fand am 19. Januar 2022 die konstituierende Verwaltungsratssitzung in Hannover statt.
Mit Wirksamkeit der Vereinigung der Pflegekassen von energie-BKK und BKK RWE zum 1. Januar 2022 tritt auch für die Pflegekasse eine neue Satzung in Kraft.
Dank der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) müssen Sie Ihre Krankmeldung nicht mehr selbst bei der energie-BKK einreichen. Seit dem 1. Oktober 2021 sind die Ärzte und Zahnärzte verpflichtet, die Daten der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.
Die Vereinigungssatzung der neuen energie-BKK wurde von unserer Aufsicht, dem Bundesamt für Soziale Sicherung, am 21. Dezember 2021 genehmigt. Mit Wirksamkeit der Vereinigung von energie-BKK und BKK RWE zum 1. Januar 2022 tritt auch eine neue Satzung in Kraft.