Man sieht eine vierköpfige Familie bestehend aus einer Frau, einem kleinen Jungen, einem Mann und einem kleinen Mädchen. Die Eltern stehen am Strand nebeneinander und lachen. Sie haben jeweils ein Kind auf dem Arm. Das Bild wird als Profilbild für Familien verwendet.

Familien

So viel Trubel, so viel Liebe

In welchem Familienabenteuer stecken Sie gerade?

Unser Ziel ist es, Sie als Familienkrankenkasse zu verstehen und Ihnen genau die Unterstützung für Ihre Familie zu bieten, die Sie wirklich brauchen.

Ob Sie mitten in der Familienplanung stecken, gerade das Babyglück genießen oder den Alltag mit Kleinkindern oder Teenagern meistern – mit unseren umfassenden Leistungen für Familien sind wir immer für Sie da. Wir hören zu, begegnen Ihnen auf Augenhöhe und haben immer das passende Angebot parat.

Was brauchen Sie? Entdecken Sie die Vorteile unserer Familienangebote.

Ein Mann hält ein kleines Mädchen auf dem Arm und schwenkt sie lachend kopfüber nach unten. Das Mädchen lacht und hält ein Stofftier in der Hand. Das Bild wird im Bereich "Family Plus" verwendet.

Leistungsportal FamilyPlus

Ein Mädchen sitzt auf dem Schoß ihres Vaters. Sie hat einen Diabetes Zuckersensor am Oberarm und schaut zusammen mit ihrem Vater auf ein Smartphone. Das Bild wird im Bereich "Digitale Gesundheitsbegleiter für Ihren Familienalltag" verwendet.

Digitale Gesundheitsbegleiter für Ihren Familienalltag

Das Bild zeigt eine Frau mit Wanderstock und Kind an der Hand. Sie laufen einen Berg hinauf. Im Hintergrund sieht man einen Mann mit Sohn, die das Ganze beobachten. Das Bild wird im Bereich "Impfschutz, der mitreist" verwendet.

Impfschutz, der mitreist

Das Bild zeigt einen Mann, der Zahnseide benutzt. Im Vordergrund sieht man einen Jungen, der den Mann beobachtet. Er hat ebenfalls Zahnseide in der Hand. Das Bild wird im Bereich "Zahngesundheit, die mitwächst" verwendet.

Zahngesundheit, die mitwächst

Das Bild zeigt eine Mutter, die mit ihrer jungen Tochter Flieger spielt. Dabei liegt die Mutter auf dem Rücken und balanciert ihre Tochter auf ihren Beinen. Das Bild wird im Bereich "Online Coach Fitness" verwendet.

Als Familie gesund bleiben und Bonus sichern

Das Bild zeigt eine Frau auf einer Massageliege. Eine andere Person massiert ihren Rücken. Das Bild wird im Bereich "Als Familie gesund bleiben und Bonus sichern" verwendet.

Schulmedizin, Osteopathie oder Homöopathie? – Sie haben die Wahl.

Vorteilsrechner

Eine schwangere Frau sitzt auf einem Sofa, hält sich den Bauch und trink mit geschlossenen Augen ein Glas Wasser. Das Bild wird im Bereich "Schwangerschaft und Entbindung" verwendet.

Schwangerschaft & Entbindung – Ihre Gesundheit im Fokus 

Eine Frau telefoniert mit dem Smartphone. Sie sitzt auf der Bettkante und fühlt mit der anderen Hand die Temperatur eines Mädchens, das im Bett liegt. Das Bild wird im Bereich "elektronische AU" verwendet.

Medizinischer Rat – immer erreichbar, wenn Sie ihn brauchen

FAQ

Rechnungen, Quittungen, Verordnungen und weitere Unterlagen können Sie uns sicher und bequem per App, per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder über E-Mail an info@energie-bkk.de senden.

Über unseren Online-Service per App können Sie sicher, bequem und schnell Ihre persönlichen Daten verwalten, Dokumente hochladen, Bescheinigungen anfordern, Anträge stellen und vieles mehr! Einfach die App im AppStore oder PlayStore herunterladen und los geht’s. Nähere Informationen erhalten Sie auf unserer Website.

Einer der wichtigsten Vorteile der energie-BKK ist die kostenfreie Mitversicherung Ihres Ehepartners und Ihrer Kinder.
Weitere Informationen über die Voraussetzungen für eine beitragsfreie Familienversicherung finden Sie hier.
Den ausgefüllten Antrag zur Aufnahme in die Familienversicherung senden Sie bitte per Post an energie-BKK, 30134 Hannover oder per Email an info@energie-bkk.de.

per Post: energie-BKK, 30134 Hannover
per E-Mail: info@energie-bkk.de
per Online-Service App/Web

(Bei der Postanschrift handelt es sich um eine Großkundenpostfach. Die zusätzliche Angabe einer Straße ist nicht erforderlich.)

Auch Ihre Angehörigen sind bei uns herzlich willkommen. Durch den Kassenwechsel ergeben sich keine Änderungen für die beitragsfreie Familienversicherung. Wir benötigen lediglich die Daten Ihrer Angehörigen. Hierfür können Sie gern den BogenAngaben zur Feststellung der Familienversicherung verwenden oder auf der Beitrittserklärung auf die mitzuversichernden Angehörigen hinweisen. 
 
Sie erhalten dann umgehend die hierfür erforderlichen Unterlagen von uns.

Auch hier geht es online (wie in der Frage zuvor beschrieben) am einfachsten, da die Unterlagen direkt an uns weitergeleitet werden. Ansonsten stehen aber auch folgende Möglichkeiten zur Verfügung: 
 
per Fax an: 0511 911 10 299 
per E-Mail an:info@energie-BKK.de 
per Post an: energie-BKK, 30134 Hannover 
oder persönlich an in einem unsererService-Center.

Hier sind verschiedene Konstellationen möglich.
1) „Kündigungsverfahren“
Ein Wechsel ist zum Ende des übernächsten Monats, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Eingangs Ihrer Beitrittserklärung, möglich. 

Beispiel: 

  • Eingang der Beitrittserklärung am 12.06. 
  • Der übernächste Monat endet somit am 31.08. 
  • Die neue Mitgliedschaft beginnt am 01.09.
    Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass Sie seit mindestens 12 Monaten bei Ihrer derzeitigen Krankenkasse versichert sind (gesetzliche Mindestbindungsfrist von 12 Monaten). Sollte dieses noch nicht der Fall sein, wird Ihr Beitritt automatisch auf den nächstmöglichen Zeitpunkt verlegt.
    Sofern Sie bei der bisherigen Krankenkasse einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, muss für einen Wechsel diese Frist auch erst abgelaufen sein. Sollte der Wahltarif eine Bindungsfrist von 3 Jahren vorsehen, ist ein Wechsel auch erst nach Ablauf dieser Frist möglich. 

2) „Beitrittsverfahren“
Sofern Ihr bisheriges Versicherungsverhältnis kraft Gesetzes endet, können sie grundsätzlich sofort die Krankenkasse wechseln. Die Bindungsfrist von 12 Monaten spielt hierbei keine Rolle. Sie können also auch dann eine neue Krankenkasse wählen, wenn Sie bei Ihrer aktuellen Kasse z. B. erst seit 3 Monaten versichert sind. Ein sofortiger Kassenwechsel ist meistens dann möglich, wenn Sie z. B. einen Arbeitgeberwechsel vornehmen. Hier kann mit dem nahtlosen Wechsel in ein neues Versicherungsverhältnis (bei Aufnahme der neuen Beschäftigung) eine neue Krankenkasse gewählt werden.
Sollten Sie einen Wahltarif mit Bindungsfrist abgeschlossen haben, so hat dies keine Auswirkung auf Ihr sofortiges Kassenwahlrecht. 

3) „Sonderkündigungsrecht“
Sollte Ihre bisherige Krankenkasse den Zusatzbeitrag erstmalig erheben oder erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. In diesem Fall sind Sie nicht an die Mindestbindungsfrist gebunden und können schon vor Ablauf der 12 Monate kündigen. Auch hier erfolgt der Wechsel zum Ende des übernächsten Monats, der auf Ihre Erklärung zum Kassenwechsel folgt.
Das Wahlrecht muss allerdings innerhalb eines vollen Zeitmonats nach Erhalt der Information über die Erhebung oder Erhöhung des Zusatzbeitragssatzes erfolgen.
Beispiel: Info durch die Krankenkasse am 20.12. Die Kündigung muss bis zum 31.01. des Folgejahres erfolgen.
Eine Ausnahme gilt aber auch hier. Wenn Sie den Wahltarif Krankengeld (§ 53 Absatz 6 SGB V) abgeschlossen haben, sind Sie an die Mindestbindungsfrist dieses Tarifes gebunden. Ein Sonderkündigungsrecht steht Ihnen nur zu, wenn diese Frist bereits abgelaufen ist. 

Alles doch zu kompliziert? Wir beraten Sie auch gern telefonisch unter unserer Servicenummer 0511 911 10 910 oder stellen Sie Ihre Frage per E-Mail an info@energie-BKK.de. 

Nein. Hier findet keinerlei Prüfung statt. Dementsprechend finden Sie auf unserer Beitrittserklärung auch keinerlei Fragen hierzu. 

Nein, Ihre Beitrittserklärung bei der energie-BKK reicht aus. Wir kümmern uns um alles Weitere. Unter anderem informieren wir Ihre bisherige Krankenkasse über Ihren Wechsel. 

Als gesetzlich Krankenversicherter sind Ihre Kinder, Ihr Ehe- bzw. eingetragener Lebenspartner oder sogar Ihre Enkel unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert. Vom Neugeborenen angefangen, über Kleinkind bis zum Jugendlichen (bis zum 18. Geburtstag). Alle Ihre Familienangehörigen genießen bei uns denselben Schutz. Stellen Sie dazu einfach einen Antrag zur Aufnahme in die kostenfreie Familienversicherung. Den Antrag für Ihr neugeborenes Kind können Sie sofort nach der Geburt stellen. Senden Sie hierfür die Geburtsbescheinigung gleich mit, da die Familienversicherung ab dem Tag der Geburt beginnt. Bei Fragen helfen wir Ihnen gerne weiter. Wir freuen uns über Familienzuwachs.