Neue Verfahren im SV-Meldeportal ab Juli 2025
Arbeitgeber News

11.07.2025

Neue Verfahren im SV-Meldeportal ab Juli 2025

Arbeitgebern stehen ab Juli 2025 im SV-Meldeportal der Datenaustausch zur Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung und das Formular „Arbeits-/Nebeneinkommensbescheinigung“ zur Verfügung.

Im Rahmen des DaBPV (Datenaustausch Beitragsdifferenzierung in der Pflegeversicherung – „PUEG“) können Arbeitgeber ab dem 1. Juli 2025 Anfragen zur Elterneigenschaft und zur Anzahl der Kinder bei Neueinstellungen und in Bestandsfällen die Bestandsmeldungen versenden. Insgesamt stehen bei diesem Verfahren vier neue Formulare zur Verfügung (An- und Abmeldung des Abonnements sowie Bestandspflege und Historienabfrage).

Zudem ist es ab Juli möglich, über den Formularbereich im SV-Meldeportal die „Arbeits-/Nebeneinkommensbescheinigung“, eine Bescheinigung zum Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag sowie eine Bescheinigung zum Teilarbeitslosengeld an die Bundesagentur für Arbeit elektronisch zu übermitteln.

Das SV-Meldeportal soll vorrangig kleine Arbeitgeber bei der Erfüllung der Meldepflichten und dem Abruf von Bescheinigungen unterstützen. Aber auch mittelständische und große Unternehmen, Selbstständige, die öffentliche Verwaltung sowie Zahlstellen können das SV-Meldeportal nutzen. Das SV-Meldeportal führt keine Berechnungen zur Ermittlung der erforderlichen Angaben durch und steht damit nicht in Konkurrenz zu den professionellen Entgeltabrechnungsprogrammen. Es ist als Webanwendung, die ausschließlich mit einem Browser ausgeführt wird, unter www.sv-meldeportal.de abrufbar. Die Nutzung ist kostenpflichtig.

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