• Effektiver Hitzeschutz am Arbeitsplatz• Geschenke im Arbeitsverhältnis• Burnout: Wenn die Seele streikt
Das Bundesarbeitsgericht hat die Rechte von Teilzeitbeschäftigten im Hinblick auf die Berechnung des Vorruhestandsentgelts gestärkt. Eine in einem Sozialplan vorgesehene Mischrechnung zur Ermittlung des Vorruhestandsentgelts ist unwirksam, soweit bei der Ermittlung des Beschäftigungsgrads, der neben dem letzten „normalen“ Arbeitsentgelt für die Höhe des Vorruhestandsentgelts maßgebend ist, auch dann auf die gesamte individuelle Dienstzeit abgestellt wird, wenn diese 15 Jahre übersteigt.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat mit einem neuen Anlauf den Referentenentwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes veröffentlicht. Damit sollen auch die steuerlichen Anreize für die betriebliche Altersversorgung verbessert werden. Das Gesetz war schon in der letzten Legislaturperiode eingebracht, aber noch nicht verabschiedet worden.
Beschäftigte in Deutschland müssen für eine erfolgsabhängige Bonuszahlung wieder stärker mit persönlicher Leistung überzeugen. Teamerfolge verlieren hingegen an Bedeutung. Das zeigt eine Studie des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB).
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Stand 19.08.2024