Elektronisches Rezept (E-Rezept)
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08.01.2024

Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Am 1. Januar 2024 wurde das rosafarbene Papier-Rezept durch das E-Rezept abgelöst. Versicherte erhalten verschreibungspflichtige Arzneimittel nur noch per E-Rezept. Die Umstellung bring mehr Komfort und weniger Wege in die Arztpraxis. Das elektronische Rezept wird von der Praxis digital erstellt, signiert und auf einem zentralen System (E-Rezept-Fachdienst) gespeichert. Anschließend kann es in einer Apotheke per Gesundheitskarte (eGK), per App oder mit einem Papierausdruck eingelöst werden.

So funktioniert das Einlösen in der Apotheke:

  • per Gesundheitskarte: Hierfür wird die eGK in der Apotheke in das Kartenlesegerät gesteckt. Jetzt kann die Apotheke das E-Rezepte im E-Rezept-Fachdienst abrufen und einlösen. Für die Nutzung ist keine PIN erforderlich.
  • per Papierausdruck: Zur Nutzung des E-Rezepts kann man sich in der Praxis auch einen Papierausdruck geben lassen. Dieser enthält einen Rezeptcode. Durch Scannen dieses Codes in der Apotheke kann das Medikament dann ausgegeben werden.
  • per E-Rezept-App: Um Rezepte elektronisch empfangen und einlösen zu können benötigen gesetzlich Versicherte die E-Rezept-App der gematik. Diese können Sie in den gängigen App Stores (App Store und Google Play) herunterladen. Für die Anmeldung in der App ist eine NFC-fähige eGK und ein PIN notwendig. Anschließend können E-Rezepte mit der App digital einer Apotheke zugewiesen oder in einer Apotheke (mit dem Rezeptcode) vorgezeigt werden.

Sie können die App auch direkt von der gematik-Website herunterladen, dort erhalten Sie außerdem Informationen, wie Sie das E-Rezept auch ohne Smartphone nutzen können.

Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Elektronisches-Rezept.

Versicherte der energie-BKK können sich gerne bei technische Fragen an unser Versichertenhelpdesk unter der Rufnummer 0511 270 71507 wenden.

 

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