Pflegeversicherung: Änderungen ab Juli 2025
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27.06.2025

Pflegeversicherung: Änderungen ab Juli 2025

Für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege gilt ab dem 1. Juli 2025 ein gemeinsames Jahresbudget. Die Höhe des gemeinsamen Jahresbetrags von 3.539 Euro entspricht genau der Summe aus beiden Jahresbudgets für die Verhinderungspflege und die Kurzzeitpflege. Dieser Betrag kann dann pro Kalenderjahr ganz flexibel für die Ersatzpflege oder für die Kurzzeitpflege genutzt werden. Damit soll pflegebedürftigen Personen ab Pflegegrad 2 der Zugang zu Verhinderungs- und Kurzzeitpflege einfacher gemacht werden. Das Jahresbudget kann für bis zu acht Wochen im Kalenderjahr eingesetzt werden.

Weitere Änderungen ab 1. Juli 2025

  • Sie können sofort Ersatzpflege bekommen. Die Pflegeperson muss Sie nicht schon 6 Monate lang zu Hause gepflegt haben.
  • Sie haben dadurch einen Anspruch von 8 Wochen (bisher 6 Wochen) Ersatzpflege pro Kalenderjahr. So lange wird die Hälfte des Pflegegelds weitergezahlt.

Leistungen, die Sie bis zum 30. Juni 2025 bekommen haben, werden anschließend auf den gemeinsamen Jahresbetrag angerechnet.

 

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