Wer in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, gehört automatisch der sozialen Pflegeversicherung an. Oberstes Ziel der Versicherung ist es, pflegebedürftigen Menschen weitestgehend ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. Pflegebedürftigkeit bedeutet für Betroffene und ihre Angehörigen große physische, psychische und finanzielle Belastungen.
Unter „Pflegeversicherung auf einen Blick“ erfahren Sie mehr über die Pflegeleistungen und wie Sie diese in Anspruch nehmen können.
Pflegekasse der energie-BKK
30134 Hannover
Servicehotline: 0511 911 10 961
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Hier finden Sie Informationen zur Begutachtung. Das Pflegeversicherungsgesetz im Sozialgesetzbuch XI definiert Pflegebedürftigkeit wie folgt: pflegebedürftig sind Personen mit gesundheitlich bedingten Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder der Fähigkeiten, die auf Dauer – voraussichtlich für mindestens sechs Monate – bestehen. Die Bedürftigkeit wird dabei in die Pflegegrade 1 bis 5, je nach Grad der Schwere eingestuft.
Hier gelangen Sie direkt zum Antragsformular, denn um Leistungen aus der Pflegeversicherung beziehen zu können, muss der Versicherte, sein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Vertreter sie zunächst beantragen.
Hier gelangen Sie direkt zum BKK-PflegeFinder, dieser unterstützt Sie dabei, eine ambulante oder stationäre Pflegeeinrichtung für Ihre Bedürfnisse zu finden.
Jeder sollte wissen, was im Sterbeprozess passiert, was die Begleitung eines sterbenden Menschen durch sie selber bedeuten kann und welche Chancen der Begegnung dieser besonderen Lebenszeit innewohnen.
Seit 1. Januar 2022 zahlt ihre energie-BKK bei Versorgung in einem Pflegeheim einen Zuschlag, neben den nach Pflegegrad unterschiedlichen Leistungsbeträgen der vollstationären Pflege.