Das Bild zeigt, zwei Hände einer Person in Nahaufnahme. Mit der rechten Hand schüttet die Person eine Tablette in die linke Hand. Das Bild wird im Bereich "Zuzahlungen und Ausnahmen" verwendet.

Zuzahlungen und Ausnahmen

Das Wichtigste über Zuzahlungen in Kürze:

  • Allgemeine Regel: 10 % der Kosten, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro je Leistung
  • Krankenhaus & Reha: 10 Euro pro Tag, begrenzt auf max. 28 Tage im Kalenderjahr
  • Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: generell befreit, außer bei Fahrkosten
  • Bei Überschreitung der Belastungsgrenze: Ausstellung eines Befreiungsausweis auch unterjährig möglich

 

Grundsätzlich wird bei allen Leistungen von den Versicherten, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, eine Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten erhoben, mindestens 5 Euro, höchstens 10 Euro. Liegen die Kosten unter 5 Euro, ist der tatsächliche Preis zu zahlen.

 

Was gilt für Zuzahlungen bei Arznei- und Verbandmittel?

Zuzahlung von 10 Prozent des Preises, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro pro Arzneimittel. In keinem Fall mehr als die Kosten des Medikaments.

Beispiele:

  1. Ein Medikament kostet 20 Euro. Die Zuzahlung beträgt den Mindestanteil von 5 Euro.
  2. Ein Medikament kostet 75 Euro. Die Zuzahlung beträgt 10 % vom Preis, also 7,50 Euro.
  3. Ein Medikament kostet 120 Euro. Die Zuzahlung ist auf den Höchstbetrag von 10 Euro begrenzt.

 

Es gibt Ausnahmen: Viele preisgünstige Arzneimittel sind zuzahlungsbefreit. Hier können Sie die ständig aktualisierte Liste der zuzahlungsbefreiten Arzneimittel herunterladen.

Leistungsart Höhe der Zuzahlung Besonderheit
Arznei-/Verbandmittel 10 %, min. 5 Euro, max. 10 Euro Viele preisgünstige Mittel befreit
Heilmittel/häusliche Krankenpflege 10 % + 10 Euro je Verordnung Krankenpflege: nur erste 28 Tage pro Kalenderjahr
Hilfsmittel 10 %, min. 5 Euro, max. 10 Euro Verbrauchshilfsmittel: max. 10 Euro pro Monat
Soziotherapie/Haushaltshilfe 10 %, min. 5 Euro, max. 10 Euro pro Kalendertag
Stationäre Vorsorge/Reha 10 Euro pro Tag Anschlussreha: max. 28 Tage/Jahr
Reha für Mütter/Väter 10 Euro pro Tag
Krankenhaus 10 Euro pro Tag max. 28 Tage pro Kalenderjahr, U18 befreit
Fahrkosten 10 %, min. 5 Euro, max. 10 Euro je Fahrt Chemo/Strahlentherapie: nur 1. Hin-/letzte Rückfahrt

 

 

Was gilt bei Zuzahlungen für Heilmittel & häusliche Krankenpflege?

Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten des Mittels zuzüglich 10 Euro je Verordnung (bei häuslicher Krankenpflege auf die ersten 28 Tage pro Kalenderjahr begrenzt). Beispiel: Wenn auf einem Rezept sechs Massagen verordnet werden, beträgt die Zuzahlung 10 Euro für das Rezept und zusätzlich 10 Prozent der Kosten pro Massage.

 

Was gilt bei Zuzahlungen für Hilfsmittel?

Zuzahlung von 10 Prozent für jedes Hilfsmittel (z. B. Hörgerät, Rollstuhl), jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro. In keinem Fall nicht mehr als die Kosten des Mittels.
Ausnahmen: Hilfsmittel, die zum Verbrauch bestimmt sind (z. B. Ernährungssonden, Windeln bei Inkontinenz); in diesem Fall erfolgt eine Zuzahlung von 10 Prozent je Verbrauchseinheit, aber höchstens 10 Euro pro Monat.

 

Wie hoch ist die Zuzahlung für Soziotherapie und Haushaltshilfe?

Zuzahlung von 10 % der kalendertäglichen Kosten, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro.

 

Wie hoch ist die Zuzahlung für stationäre Vorsorge und Rehabilitation?

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, bei Anschlussrehabilitation begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.

 

Wie hoch ist die Zuzahlung bei medizinischer Rehabilitation für Mütter und Väter?

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag.

 

Wieviel Zuzahlung muss man im Krankenhaus leisten?

Zuzahlung von 10 Euro pro Tag, jedoch begrenzt auf maximal 28 Tage pro Kalenderjahr.
Ausnahme: keine Zuzahlung bei vor-, nach- und teilstationärer Krankenhausbehandlung, Entbindung sowie für Versicherte, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

 

Was fällt an Zuzahlungen bei Fahrkosten an?

Zuzahlung von 10 Prozent der Kosten je Fahrt, jedoch mindestens 5 Euro und höchstens 10 Euro je Fahrt (auch für Kinder und Jugendliche). In keinem Fall mehr als die Kosten der Fahrt.
Ausnahme: Keine Zuzahlung bei Fahrten im Zusammenhang mit einer medizinischen Rehabilitation (ambulant und stationär). Bei ambulanten onkologischen Serienbehandlungen der Chemo- oder Strahlentherapie ist die Zuzahlung lediglich für die erste Hin- und die letzte Rückfahrt zu zahlen.

Unser Tipp:

Lassen Sie sich alle Zuzahlungen quittieren.

Unser besonderer Service zur Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlungspflicht: Wir stellen Ihnen auf Antrag auch während des laufenden Kalenderjahres Ihren Befreiungsausweis aus, sobald Ihre Belastungsgrenze durch die Zahlung von gesetzlichen Zuzahlungen überschritten wird.

Ihr Vorteil: Sie ersparen sich das Sammeln der Zuzahlungsbelege und brauchen ab sofort keine gesetzlichen Zuzahlungen mehr leisten.

Lesen Sie hier mehr zum Thema Befreiung von der Zuzahlungspflicht und nutzen Sie unseren Zuzahlungsrechner (unten), um herauszufinden, ob eine Befreiung möglich ist.

 

So übermitteln Sie uns Ihre Unterlagen:

Per Klick öffnet sich der aktuelle Zuzahlungsrechner unseres Dienstleisters. Beantworten Sie dazu einfach die Fragen und ermitteln Sie hier Ihre persönliche Belastungsgrenze.

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