Arbeitgeber
Gesundheit und Wohlbefinden am Arbeitsplatz zählen heute zu den Top-Zielen der Unternehmen. Als echte Betriebskrankenkasse sind wir ein erfahrener Partner für Arbeitgeber – mit hoher Kompetenz im Betrieblichen Gesundheitsmanagement und in der Sozialversicherung. Profitieren Sie von unserer Expertise, persönlichem Service, digitalen Fachportalen zur Orientierung sowie den zahlreichen Angeboten für einen gesunden Unternehmensalltag. Wir sind für Sie immer und überall sicher erreichbar – per Web oder App auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten.
Seit dem 1. Januar 2022 sind für alle Mitarbeiter die Mitglieder der ehemaligen BKK RWE waren, alle Meldungen zur Sozialversicherung (DEÜV-Meldungen), Beitragsnachweise,
Anträge auf Erstattung von Umlagebeträgen sowie die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen mit der Betriebsnummer der energie-BKK 29717581 zu übermitteln.
Die SEPA-Mandate der BKK RWE gehen durch die Rechtsnachfolge auf die energie-BKK über. Hierfür muss kein neues SEPA-Mandat eingeholt werden. Wir werden somit das bestehende Mandat weiterhin nutzen. Die Gläubiger ID lautet DE43ZZZ00000058171. Die neue Mandatsreferenznummer wird mit der ersten Abbuchung im Januar 2022 mitgeteilt.
Wichtige Informationen, wie zum Beispiel Fälligkeitstermine für Gesamtsozialversicherungsbeiträge und aktuelle wichtige Daten 2023 finden Sie unter den verlinkten Begriffen.
In unserem Formularcenter (unten) stellen Ihnen Formulare und Daten für Ihre Lohnbuchhaltung zur Verfügung.
Haben Sie weitere Fragen zu Beitrags- und Meldeangelegenheiten? So erreichen Sie uns:
Bankverbindung |
BIC |
IBAN |
Deutsche Bank |
DEUTDE2HXXX |
DE24 2507 0070 0011 4462 00 |
HypoVereinsbank |
HYVEDEMM300 |
DE13 2003 0000 0016 3562 22 |
Commerzbank AG |
COBADEFFXXX |
DE46 2504 0066 0304 2652 00 |
Beitragssatz zur Krankenversicherung
Krankenversicherung (in %)
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Gesamt
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Arbeitnehmeranteil
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Arbeitgeberanteil
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Allgemeiner Beitragssatz
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14,60
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7,30
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7,30
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Ermäßigter Beitragssatz*
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14,00
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7,00
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7,00
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Zusatzbeitragssatz
der energie-BKK
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1,59
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0,795
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0,795
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Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz
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1,60
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*Der ermäßigte Beitragssatz gilt für Mitglieder, die bei Arbeitsunfähigkeit keinen Anspruch auf Krankengeld haben.
Der Zusatzbeitrag wird ab dem 1. Januar 2019 paritätisch finanziert, also jeweils zur Hälfte (0,795 Prozent) vom Versicherten und seinem Arbeitgeber bzw. bei Rentnern vom Rentenversicherungsträger getragen wird.