Mit PrämiePlus bis zu 400 Euro Cashback jährlich – Ihre Gesundheit zahlt sich aus!
Sie achten auf Ihre Gesundheit und nutzen nur ausgewählte medizinische Leistungen? Ob Städtetrip, neue Smartwatch oder einfach ein Extra fürs Sparkonto: Mit dem Wahltarif PrämiePlus bekommen unsere Versicherten jährlich bis zu 400 € zurück – ohne auf Gesundheitsleistungen verzichten zu müssen! Bleiben Sie gesund und profitieren auch Sie doppelt: von starker medizinischer Versorgung und attraktiven Geldprämien.

istock_1197547558_fizkes
Ihre Vorteile auf einen Blick:
-
400 € Prämie jährlich, bis zu 1.200 € in drei Jahren
-
Volle Gesundheitsleistungen bleiben erhalten
-
Prävention und Vorsorge ohne Anrechnung
-
Geringer Eigenanteil (Selbstbehalt) nur im Krankheitsfall
Jetzt Infopaket anfordern
Sie haben die Wahl
Sie genießen im Fall der Fälle den vollen Leistungsumfang der energie-BKK: Auch wenn Sie mal eine Leistung in Anspruch nehmen müssen, fällt für Sie lediglich ein begrenzter Eigenanteil (Selbstbehalt, siehe Tabelle) an. Dieser wird dann von der Prämie abgezogen. Diese Eigenbeteiligung ist in der Höhe begrenzt: Ihr Risiko beträgt je nach Tarifstufe 10 Euro bis maximal 100 Euro im Kalenderjahr. Dieser Betrag fällt nur dann an, wenn die Leistungsausgaben bei Bedarf höher sind als die Prämie. So haben Sie immer die volle Kostenkontrolle. Ein Wechsel der Tarifstufe ist nach drei Jahren möglich.3 Nach Ablauf der drei Jahre verlängert sich der Tarif automatisch um jeweils ein Jahr.4 Rechenbeispiele sowie eine Übersicht aller inklusiven Leistungen finden Sie in unserem Merkblatt.
Die Tarifstufen und Prämien (in Euro je Kalenderjahr*)
Tarifstufe
|
Einkommen**
Brutto pro Jahr
|
Ihre Prämie1,5
|
Eigenanteil bei Krankheit
|
Ihr max. Risiko
|
1
|
< 15.000
|
150
|
160
|
10
|
2
|
ab 15.000
|
200
|
240
|
40
|
3
|
ab 30.000
|
300
|
360
|
60
|
4
|
ab 40.000
|
400
|
500
|
100
|
*Bei unterjährigem Beginn gilt für jeden Monat der Teilnahme 1/12 der vorstehenden Beträge ** Eine Prüfung des Einkommens durch Vorlage einer Gehaltsabrechnung o.ä. behalten wir uns vor.
Der PrämiePlus Wahltarif im Detail
1 Prämienzahlung
Die erste Prämie zahlen wir nach Vertragsschluss, die nächste sobald uns die Leistungsdaten des Vorjahres vorliegen. Evtl. in Anspruch genommene Leistungen werden mit der Prämie für das Folgejahr verrechnet, im dritten Jahr gegebenenfalls zurückgefordert, aber immer nur bis zur Höhe des maximal vereinbarten Eigenanteils (s. Tabelle).
Bei unterjährigem Beginn gilt für jeden Monat der Teilnahme 1/12 der Prämie bzw. des Eigenanteils. Rechenbeispiele finden Sie untenstehend in unserem Merkblatt.
2 Inanspruchnahme von Leistungen
Folgende Leistungen können Sie in Anspruch nehmen, ohne dass ein Eigenanteil berechnet wird – Sie erhalten Ihre Prämie in voller Höhe:
Ambulante vertragsärztliche und vertragszahnärztliche Leistungen, wenn kein Kassenrezept ausgestellt wird (die Ausstellung eines Privatrezepts ist möglich)
- Leistungen zur Krankheitsverhütung (Präventionsmaßnahmen wie z. B. unsere Gesundheitskurse oder Schutzimpfungen)
- Medizinische Früherkennungsuntersuchungen (z. B. Gesundheits-Checkups oder Krebsfrüherkennung). Ausnahme: ambulante Vorsorgekuren
- Zahnärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- Früherkennungsuntersuchungen während der Schwangerschaft
- nach den Mutterschafts-Richtlinien
- sämtliche Leistungen, die Ihre familienversicherten Angehörigen in Anspruch nehmen
Folgende Leistungen werden auf den Eigenanteil – je nach Tarifstufe 160 bis 500 Euro – angerechnet und mindern damit die Prämienzahlung für das Folgejahr:
- Antragsleistungen
- Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege
- ambulante Operationen, Psychotherapie, Rehabilitation, Krankenhaus
- Leistungen im Rahmen besonderer ärztlicher Versorgungsformen (integrierte, hausarztzentrierte und DMP-Versorgung)
- Haushaltshilfe, Krankengeld, Fahrkosten
- künstliche Befruchtung, Schwangerschaftsabbruch, Sterilisation
- Arztbesuche mit Ausstellung eines Kassenrezepts
- Zahnarztbehandlungen (außer Vorsorge), Zahnersatz
- Krankenhaus im Ausland
Wir empfehlen den PrämiePlus Wahltarif nicht, wenn Sie
- regelmäßig Arznei-, Heil- oder Hilfsmittel benötigen
- chronische Erkrankungen haben
oder
- eine ambulante Operation
- Zahnersatz
- eine kieferorthopädische Behandlung
- eine ambulante Rehabilitation oder einen Krankenhausaufenthalt
planen bzw. in absehbarer Zeit in Anspruch nehmen könnten.
Wahl und Wechsel der Tarifstufe/Bindungsfrist/Kündigung
3 Die Wahl der Tarifstufe erfolgt nach Ihrem Einkommen. Die Wahl einer niedrigeren Tarifstufe ist möglich. Ein Wechsel der Tarifstufe ist frühestens nach drei Jahren möglich. Der letzte Termin für einen Wechsel ist der 30.11. des Jahres für das Folgejahr.
4 Wenn Sie sich für den Tarif entscheiden, sind Sie drei Jahre daran gebunden. Er verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, wenn Sie ihn nicht einen Monat vor Ablauf der Frist kündigen. Der Tarif kann vorzeitig beendet werden, wenn Sie die Voraussetzungen dafür nicht mehr erfüllen, z. B. wenn Ihre Beiträge durch Dritte gezahlt werden oder in besonderen Härtefällen.
Die Mitgliedschaft bei der energie-BKK kann – unabhängig davon – frühestens zum Ablauf der Mindestlaufzeit des Wahltarifs gekündigt werden.
5 Meldung von Prämienzahlungen an das Finanzamt
Als Krankenkasse sind wir verpflichtet, die Höhe der Prämie je Kalenderjahr an das entsprechende Finanzamt zu melden.
Sichern Sie sich den Wahltarif der energie-BKK
Senden Sie uns bitte die vollständig ausgefüllte und unterschriebene Teilnahmeerklärung zurück an unsere Postanschrift: energie-BKK, 30134 Hannover – oder Sie übermitteln sie uns ganz einfach über unsere energie-BKK Service-App
Bei Fragen erreichen Sie unseren Kundenservice unter 0511 911 10 920.