Impfungen
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Schutzimpfungen übernimmt die energie-BKK insbesondere im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung gemäß den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO). Diese werden direkt über die Gesundheitskarte mit uns abgerechnet. Ausgenommen sind Impfungen, die der Arbeitgeber unentgeltlich anbietet oder wenn die Impfung in seine Zuständigkeit fällt.

Zu den von der STIKO empfohlenen Schutzimpfungen für Kinder zählen unter anderem Impfungen gegen Diphtherie, Hepatitis-B, die Haemophilus-influenzae-b-Infektion, Keuchhusten, Kinderlähmung, Masern, Meningokokken C, Mumps, Pneumokokken, Wundstarrkrampf sowie für Mädchen, junge Frauen und Jungen im Alter von 9 bis 14 Jahren die Impfung gegen Gebärmutterhalskrebs (HPV). Lesen Sie auch mehr zum Schutz gegen RSV. Erwachsene sollten alle zehn Jahre die Impfung gegen Diphtherie und Wundstarrkrampf auffrischen lassen. Für über 60-Jährige gehören Impfungen gegen Grippe und Lungenentzündung (Pneumokokken) zur Standardvorsorge. Hinweise zu Corona siehe unten.

Weitere Informationen und einen Impfkalender finden Sie auf https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/Impfkalender/Impfkalender_node.html.

Sie möchten darüber hinaus Impfungen (z. B. gegen Grippe oder HPV) durchführen lassen? Kein Problem! Unser PLUS: Als Zusatzleistung übernehmen wir die vollen Kosten für weitere ärztlich empfohlene Schutzimpfungen fürs Inland, also ohne Zahlung eines Eigenanteils. Senden Sie uns einfach die Rechnung und die quittierte Verordnung (Rezept), und wir erstatten Ihnen die Kosten – am einfachsten per Service-App.

Auch bei Reiseschutzimpfungen lassen wir Sie nicht im Stich: bei zum Beispiel Cholera- oder Gelbfieber oder auch für die Malaria-Prophylaxe erhalten Sie einen Zuschuss von 80 Prozent der Kosten, maximal 400 Euro pro Kalenderjahr. Eine reisemedizinische Impfberatung kann hierbei nicht berücksichtigt werden, aber: Unser Plus – alternativ können Sie bei unserer 24-Std.-Arzthotline unter 0511 911 10 900 Impfempfehlungen für Ihr Reiseland bekommen.

Die Corona-Impfung wird inzwischen gemäß den Empfehlungen der STIKO standardmäßig übernommen und kann über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Eine Corona-Erkrankung kann Long COVID/Post-COVID auslösen und durch die Impfung ist in seltenen Fällen das Post-Vac-Syndrom zu beobachten. Sollten Sie betroffen sein, sprechen Sie bitte zunächst bei Ihrer hausärztlichen Praxis vor. Für Post-Covid- und Long-Covid-Betroffene (durch eine Erkrankung) ist die Internetseite von Long Covid Deutschland mit weiteren Informationen hilfreich. Für Personen mit Verdacht auf das Post-Vac-Syndrom (nach einer Impfung) gibt es zwei Anlaufstellen: Die Spezialambulanz am Universitätsklinikum Marburg sowie die neurologische Post-COVID-19-Sprechstunde der Charité in Berlin.

Das Paul-Ehrlich-Institut bietet auf seinen Internetseiten viele Informationen zum Thema Impfen. Dort finden Sie auch eine Liste aller in Deutschland zugelassenen Impfstoffe.

Weitere Informationen erhalten Sie unter: Reiseschutzimpfungen und www.impfen-info.de.

Reiseschutzimpfung
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