Aktuelle Information zum Zusatzbeitrag
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14.12.2022

Aktuelle Information zum Zusatzbeitrag 2023

Das GKV-Defizit macht eine Anpassung des Zusatzbeitragssatzes der energie-BKK notwendig: Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) weist für das Jahr 2023 eine geschätzte Finanzierungslücke von 17,0 Mrd. Euro aus. Um dieses Defizit auszugleichen, hat der Gesetzgeber mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz ein Paket von Maßnahmen beschlossen. Dazu zählen unter anderem die Regelungen zur Abschmelzung der finanziellen Reserven bei den Krankenkassen und die Anhebung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,3 Prozentpunkte auf 1,6 Prozent. Zum Jahreswechsel werden daher eine Vielzahl von Krankenkassen ihren Zusatzbeitragssatz entsprechend anheben müssen. Der Zusatzbeitragssatz der energie-BKK bleibt unter dem Durchschnitt.

Frank Heine: „Finanzierungsprobleme der GKV werden von der Politik nicht nachhaltig gelöst“

„Dieses GKV-Stabilisierungsgesetz trägt seinen Namen zu Unrecht“, so energie-BKK Vorstand Frank Heine. „Die Gesetzgebung der letzten Jahre in Form von Leistungsausweitungen, höheren Vergütungen und Regulierung von Kassenprüfungen haben die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherungen massiv belastet. Die Deckung der Finanzierungslücke wird nun in erster Linie den Beitragszahlern aufgebürdet“, erläutert Heine.

Zusatzbeitragssatz der energie-BKK unter dem Durchschnitt

Bedingt durch den Vermögensabbau im Rahmen des GKV-Finanzstabilisierungsgesetzes und der damit verbundenen geringeren finanziellen Spielräume stellt die Kalkulation des kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes für alle Krankenkassen eine große Herausforderung dar. Aufgrund der gesetzlichen Rahmenbedingungen hat der Verwaltungsrat der energie-BKK am 07.12.2022 entschieden, den Zusatzbeitragssatz der energie-BKK um 0,21 Prozentpunkte auf 1,59 Prozent anzuheben. Die energie-BKK liegt mit diesem Zusatzbeitragssatz unter dem Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherung. Arbeitnehmer und Rentner tragen die Hälfte des Zusatzbeitragssatzes, also 0,795 Prozent.

Erhöht eine Krankenkasse ihren Zusatzbeitragssatz, kann bis zum Ablauf des Monats, für den der erhöhte Zusatzbeitrag erstmals zu zahlen ist, durch die Wahl einer neuen Krankenkasse das gesetzliche Sonderkündigungsrecht ausgeübt werden. Eine Übersicht der Zusatzbeiträge aller gesetzlichen Krankenkassen ist unter www.gkv-zusatzbeitraege.de zu finden.

Auch 2023 wird die energie-BKK ihren Versicherten weiterhin starke Leistungen und qualitativ hochwertige Versorgungsangebote bieten.

Exzellente Zusatzleistungen – mehrfach ausgezeichnet

Wer eine sichere und umfangreiche Versorgung durch seine Krankenkasse erwartet, schaut nicht nur auf dem Beitragssatz, sondern auch auf ihre besonderen Leistungen und ihren Kundenservice: Unseren Versicherten bieten wir exzellente Zusatzleistungen, für die die energie-BKK bereits mehrfach ausgezeichnet wurde. So bewertet uns das DFSI mit „sehr gut“ für die Kundenprofile Familie, Junge Leute, Aktive Ältere, Selbstständige und Anspruchsvolle, die Zeitschrift Eltern verlieh uns gar das Prädikat „exzellent“!

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