Zahnbehandlungen
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Zahnbehandlungen

Wie lange ist ein genehmigter Heil- und Kostenplan gültig?

Ein Heil- und Kostenplan ist nach unserer Genehmigung sechs Monate gültig. Ihr behandelnder Zahnarzt kann diesen aber vor Ablauf der Gültigkeit zur Verlängerung einreichen. Wir verlängern ihn dann einmalig um weitere sechs Monate. Eine zweite Verlängerung ist nicht möglich. In diesem Fall muss Ihr behandelnder Arzt Ihnen einen neuen Heil- und Kostenplan ausstellen.

 

Warum muss ich die Kosten einer Wurzelbehandlung privat bezahlen?

Die Wurzelbehandlung wird von uns übernommen, wenn der zu behandelnde Zahn als erhaltungswürdig eingestuft wird. Hierbei müssen die Wurzelkanäle bis nahe an die Wurzelspitze aufbereitet und gefüllt werden können. Bei den hinteren Seitenzähnen ist eine Wurzelkanalbehandlung grundsätzlich eine Kassenleistung, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

  • Eine geschlossene Zahnreihe kann mit der Wurzelkanalbehandlung erhalten werden.
  • Die Behandlung verhindert, dass die Zahnreihe einseitig nach hinten verkürzt wird.
  • Durch die Behandlung kann ein schon vorhandener Zahnersatz erhalten werden.

Wenn eine dieser Voraussetzungen nicht gegeben ist und Sie die Behandlung trotzdem wünschen, erhalten Sie von Ihrem behandelnden Zahnarzt eine Privatrechnung.

Darüber hinaus bieten viele Zahnärzte Ihren Patienten auch Zusatzleistungen an, wie zum Beispiel:

  • Elektrophysikalisch-chemische Methoden
  • Elektrometrische Längenbestimmung

Diese Leistungen sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Ihr Zahnarzt klärt Sie vor Beginn der Behandlung darüber auf, dass diese Kosten von Ihnen privat zu leisten sind und erläutert Ihnen die Alternativen.

 

Beteiligen Sie sich an Implantaten?

Leistungen der Implantologie sind grundsätzlich keine Kassenleistung. Wir beteiligen uns an den Kosten der endgültigen Versorgung in Höhe des Festzuschusses. Hierfür reichen Sie uns gerne Ihren Heil- und Kostenplan zur Prüfung ein. An den Kosten der Implantate dürfen wir uns nur beteiligen, wenn eine Ausnahmeindikation vorliegt.

 

Wie hoch ist der Festzuschuss zum Zahnersatz und wie setzt er sich zusammen?

Die Zuschüsse zum Zahnersatz werden durch Festzuschüsse ermittelt, die sich nach dem jeweiligen zahnärztlichen Befund richten. Der Festzuschuss entspricht 60 Prozent der festgelegten Beträge für die jeweilige Regelversorgung. Dieser kann sich bei nachgewiesener und regelmäßiger Zahnvorsorge der letzten fünf oder zehn Jahre auf 70 Prozent oder 75 Prozent des Festbetrags erhöhen.

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