Widerspruch und Widerspruchsausschuss
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Widerspruch und Widerspruchsausschuss

Kann ich Widerspruch gegen eine Entscheidung der energie-BKK einlegen?

Ja, jeder Versicherte hat das Recht, gegen eine Entscheidung der Krankenkasse Widerspruch einzulegen. Dieser muss innerhalb eines Monats nach Erhalt oder Bekanntgabe bei uns eingehen. Sie können ihn entweder in schriftlicher Form an energie-BKK, Oldenburger Allee 24, 30659 Hannover senden oder Sie tragen ihn persönlich „zur Niederschrift“ in einem unserer Service-Center vor.

 

Wie lange dauert es bis ich eine Antwort auf meinen Widerspruch erhalte?

Ein Widerspruch muss in der Regel innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Wenn triftige Gründe vorliegen, darf diese Frist auch überschritten werden.

 

Was passiert wenn Sie meinen Widerspruch erhalten?

Ihr Widerspruch wird zunächst von der zuständigen Fachabteilung nochmals intensiv überprüft. Sollte sich unsere Entscheidung durch Ihre vorgebrachten Argumente verändern, informieren wir Sie unverzüglich über die Sachlage. Bleibt es jedoch bei unserer zuvor getroffenen Entscheidung, legen wir Ihren Widerspruch dem Widerspruchsausschuss zur Überprüfung vor.

 

Was ist ein Widerspruchausschuss?

Der Widerspruchsausschuss beschäftigt sich sehr intensiv mit Ihrem individuellen Anliegen. Er entscheidet unter Berücksichtigung der Bestimmungen und Vorgaben des Sozialgesetzbuches sowie durch Abwägung Ihres persönlichen Einzelfalls, ob dem Widerspruch stattgegeben oder ob er zurückgewiesen wird. Er setzt sich zusammen aus einem Vertreter der Versicherten und einem Vertreter der Arbeitgeber, da die Ausgaben für Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung durch Beitragszahlungen der Mitglieder und der Arbeitgeber finanziert werden. Er unterliegt keinerlei Weisungen der energie-BKK und die Tätigkeit wird ehrenamtlich und unabhängig ausgeübt. Nach der Sitzung werden Sie selbstverständlich unverzüglich über die getroffenen Entscheidung informiert.

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