01.03.2022
Vorstandsvergütung
Nach § 35a Abs. 6 SGB IV ist die Höhe der jährlichen Vergütungen einschließlich aller Nebenleistungen sowie Versorgungsregelungen des Vorstands im Bundesanzeiger und Internet sowie im Mitgliedermagazin am 1. März 2022 zu veröffentlichen.
Der Vorstand wird vom Verwaltungsrat der Kasse gewählt. Er trägt die Gesamtverantwortung für die Leitung der Krankenkasse und ist für alle Mitarbeiter verantwortlich. Nach außen vertritt der Vorstand die energie-BKK bei Vertragsverhandlungen und Auseinandersetzungen mit Leistungserbringern wie Ärzten, Krankenhäusern, Zahnärzten, Apothekern und deren Organisationen.
Vorstandsvergütung (PDF)
Weitere Informationen zur energie-BKK finden Sie im Bereich Daten&Fakten.