24.09.2021
Telefonische Krankschreibung bis zum 31. Dezember 2021 verlängert
Viele Bundesbürger sind bereits gegen Covid-19 geimpft. Sollten sie sich trotzdem infizieren, sind sie zumindest vor einem schweren Krankheitsverlauf geschützt. Bundesweit erkranken weiterhin täglich Personen an Corona.
Somit sind die Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung nach wie vor notwendig. Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) nochmals um 3 Monate verlängert. Sie gilt nun bis zum 31. Dezember 2021.