SV-Meldeportal: Noch nicht alle Verfahren integriert
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13.09.2024

SV-Meldeportal: Noch nicht alle Verfahren integriert

Das SV-Meldeportal hat sich als Nachfolgeprodukt von sv.net mittlerweile in der betrieblichen Praxis etabliert. Zum 1. Juli 2024 wurden einige Änderungen umgesetzt. Nicht umgesetzt wurde allerdings die Bereitstellung der Meldeverfahren Unbedenklichkeitsbescheinigung und Abruf Krankenkasse.

Seit Juli 2024 wurden aufgrund von Verfahrensänderungen an mehreren Formularen Anpassungen vorgenommen. Diese betreffen hauptsächlich die Arbeitsbescheinigungen an die Bundesagentur für Arbeit.

Darüber hinaus wurde mitgeteilt, dass die beiden Verfahren „Anforderung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung“ und „Elektronischer Abruf der zuständigen Krankenkasse“, die ursprünglich auch zum 1. Juli 2024 im SV-Meldeportal bereitgestellt werden sollten, noch nicht zur Verfügung stehen. Hintergrund ist, dass in den gemeinsamen Grundsätzen für die Systemprüfung nach § 22 Datenerfassungs- und -übermittlungsverordnung in der aktuellen und zum 1. Juli 2024 gültigen Fassung die beiden Verfahren noch nicht vorgesehen sind. Sie werden bis zur endgültigen Genehmigung der aktualisierten Grundsätze noch nicht im SV-Meldeportal angeboten.

Auch technische Optimierungen wurden vorgenommen. Für Firmenadministratoren wurde die Möglichkeit geschaffen, im SV-Meldeportal für die firmeninternen eigenen Benutzer, die zu ihrer Betriebsnummer registriert sind, den Zugriff auf die eigene Betriebsnummer und/oder auf die Betriebsnummer(n) von Mandatsfirmen über die Firmenverwaltung einzuschränken.

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