SV-Meldeportal: Neue Meldeverfahren ab Juli 2024
Arbeitgeber News

11.04.2024

SV-Meldeportal: Neue Meldeverfahren ab Juli 2024

Die ITSG GmbH hat aktuell darüber informiert, dass diese beiden neuen, zum 1. Januar 2024 eingeführten Meldeverfahren zur Abfrage der zuständigen Krankenkasse und zum Abruf von Unbedenklichkeitsbescheinigungen über das SV-Meldeportal spätestes ab 1. Juli 2024 zur Verfügung stehen.

Zum 1. Januar 2024 wurde das elektronische Meldeverfahren zur Abfrage der zuständigen Krankenkasse beim GKV-Spitzenverband sowie das elektronische Meldeverfahren zur Beantragung und Übermittlung von Unbedenklichkeitsbescheinigungen der Einzugsstellen eingeführt. Die ITSG GmbH hat darüber informiert, dass diese beiden Meldeverfahren im SV-Meldeportal spätestens ab 1. Juli 2024 zur Verfügung stehen sollen.

Aufgrund des aktuellen Massenverfahrens über das SV-Meldeportal und dem erforderlichen Umstieg von ca. 500.000 Nutzer der Ausfüllhilfe sv.net hat die ITSG GmbH die Erweiterung des Funktionsumfangs, soweit möglich, bewusst in das zweite Quartal 2024 verlagert. Im Vordergrund stehen derzeit der reibungslose Umstieg der vielen Nutzer und die Stabilisierung des Praxisbetriebs der neuen Anwendung.

sv.net wird mit starken Einschränkungen verzögert abgeschaltet

Zur Sicherstellung des geordneten Übergangs der überwiegenden Anzahl von sv.net-Anwendern auf das SV-Meldeportal haben die Träger der sv.net Anwendung kurzfristig beschlossen, diese nicht wie geplant am 29. Februar 2024 abzuschalten, sondern erst am 30. Juni 2024.

Schnelles Handeln ist nun gefordert. Alle sv.net-Anwender, die weiterhin eine Ausfüllhilfe nutzen wollen, sollten sich nun dringend für das SV-Meldeportal registrieren. sv.net ist nur noch bis zum 30. Juni 2024 erreichbar; dann wird die Anwendung endgültig abgeschaltet.

Bis dahin kann sv.net zwar noch eingeschränkt genutzt werden, aber auch nur sv.net/standard als reine Web-Anwendung. Nur registrierte Anwender können mit sv.net/standard noch schnell Beitragsnachweise oder Meldungen abgeben; alle Daten müssen bekanntlich manuell erfasst werden.

Die Rückmeldungen der Krankenkassen und anderer Sozialversicherungsträger können überwiegend bereits heute nur noch mit dem SV-Meldeportal abgerufen werden. Für die Registrierung zur Nutzung des SV-Meldeportals sind einige Tage Bearbeitungszeit einzuplanen, teilt aktuell die ITSG GmbH mit.

Das neue SV-Meldeportal steht Arbeitgebern unter www.sv-meldeportal.de zur Registrierung und Nutzung zur Verfügung.

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen