Steueränderungen zum Jahreswechsel 2022/2023
Arbeitgeber News

17.01.2023

Steueränderungen zum Jahreswechsel 2022/2023

Mit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind zahlreiche, auch für Arbeitgeber und Arbeitnehmer interessante steuerliche Neuregelungen in Kraft getreten.

Grundfreibetrag
Der Grundfreibetrag wird erhöht. Der steuerliche Grundfreibetrag sorgt dafür, dass das Existenzminimum für alle steuerfrei bleibt. Für 2023 wird er um 561 auf 10.908 Euro angehoben.

Tarif
Die Steuerlast wird an die Inflation angepasst. Damit eine Gehaltserhöhung zum Ausgleich steigender Preise nicht zu einer schleichenden Steuererhöhung führt, wird der Einkommensteuertarif an die Inflation angepasst.

Solidaritätszuschlag
Seit Anfang 2021 ist der Solidaritätszuschlag für rund 90 Prozent derjenigen, die Lohnsteuer und veranlagte Einkommensteuer zahlen, durch die Anhebung der Freigrenzen vollständig entfallen. Die Freigrenze von bisher 16.956 Euro wird im Jahr 2023 auf 17.543 Euro angehoben.

Homeoffice-Regelung
Ab 2023 können Steuerzahler an bis zu 210 statt bisher 120 Homeoffice-Tagen einen pauschalen Werbungskostenabzug bei der Einkommensteuer geltend machen. Pro Heimarbeitstag können 6 Euro angesetzt werden, also bis zu 1.260 Euro im Jahr.

Arbeitnehmerpauschbetrag
Der Pauschbetrag für Werbungskosten wird zum 1.1.2023 weiter auf 1.230 Euro erhöht. Mit dem ersten Entlastungspaket war er zuvor bereits rückwirkend zum 1.1.2022 von 1.000 auf 1.200 Euro erhöht worden.

Rentenbeiträge
Ab dem 1.1.2023 können Aufwendungen für die Altersvorsorge vollständig von der Steuer abgesetzt werden. Dadurch erhöhen sich die als Sonderausgaben abzugsfähigen Altersvorsorgeaufwendungen im Jahr 2023 um 4 Prozentpunkte.

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