12.06.2023
Sonderregelungen beim KUG laufen Ende Juni aus
Im Dezember 2022 hatte die Bundesregierung den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld (KUG), der im Zuge der Corona-Pandemie eingeführt wurde, bis zum 30. Juni 2023 verlängert. Das sollte Unternehmen und Beschäftigten in dem schwierigen wirtschaftlichen Umfeld im Kontext der Energiekrise und mit den Auswirkungen des Ukraine-Krieges ein wenig Luft verschaffen. Diese Sonderregelungen sollen nach jetzigem Stand zum 30. Juni 2023 auslaufen.
Die bis zum 30. Juni 2023 geltenden Sonderregelungen sehen im Einzelnen vor:
- Kurzarbeitergeld kann bereits gezahlt werden, wenn mindestens zehn Prozent statt regulär ein Drittel der Beschäftigten von einem Entgeltausfall betroffen sind.
- Beschäftigte müssen keine Minusstunden vor dem Bezug von Kurzarbeitergeld aufbauen. Das ist regulär erforderlich.
- Auch Leiharbeitnehmern wird der Bezug von Kurzarbeitergeld weiterhin ermöglicht. Ohne die Sonderregelungen ist auch das nicht möglich.
Ab dem 1. Juli 2023 gelten nach heutigem Stand die regulären Regelungen mit deutlich höheren Hürden für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.