Vollstationäre Pflege
Senkung der Eigenanteile im Pflegeheim seit 1. Januar 2022
Seit 1. Januar 2022 zahlt ihre energie-BKK bei Versorgung in einem Pflegeheim einen Zuschlag, neben den nach Pflegegrad unterschiedlichen Leistungsbeträgen der vollstationären Pflege.
Der monatliche Zuschuss steigt mit der Dauer der Pflege. Im ersten Jahr übernimmt Ihre Pflegekasse 5 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 25 %, im dritten Jahr 45 % und ab dem vierten Jahr dauerhaft 70 %.
Bei Fragen helfen Ihnen unsere Experten der Pflegekasse unter unserer
Service-Hotline 0511 911 10 911 gerne weiter.