Schwerbehindertenanzeige bis Ende März vornehmen
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09.03.2023

Schwerbehindertenanzeige bis Ende März vornehmen

Arbeitgeber müssen bis spätestens zum 31. März 2023 bei der zuständigen Agentur für Arbeit die Anzahl der bei ihnen im vorangegangenen Kalenderjahr beschäftigten Schwerbehinderten melden. Ebenfalls bis spätestens zum 31. März 2023 ist die gegebenenfalls zu zahlende Ausgleichsabgabe an das für den Arbeitgeber-Hauptsitz zuständige Integrationsamt zu überweisen.

Arbeitgeber, die im Jahresdurchschnitt monatlich über mindestens 20 Arbeitsplätze im Sinne der §§ 156 ff. Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) verfügen, sind verpflichtet, auf wenigstens fünf Prozent dieser Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen.

Arbeitgeber, die diese Quote nicht erfüllen, müssen eine Ausgleichsabgabe leisten. Die Ausgleichsabgabe wird auf der Grundlage einer jahresdurchschnittlichen Beschäftigungsquote ermittelt und beträgt zwischen 140,00 Euro und 360,00 Euro pro Monat pro unbesetztem Arbeitsplatz.

Die Schwerbehindertenanzeige für 2023 kann bis zum 31. März 2023 entweder per Post oder digital unter IW-Elan bei der zuständigen Agentur für Arbeit eingereicht werden. IW-Elan ist eine kostenlos von der Agentur für Arbeit bereitgestellte Software, mit der die Anzeige abgegeben und die Ausgleichsabgabe berechnet werden kann.

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