17.01.2023
Rechtsstreit über Auszahlung der Energiepreispauschale
Welches Gericht ist bei einer Klage über die Energiepreispauschale zuständig? Wenn ein Arbeitnehmer sich mit seinem Arbeitgeber über die Auszahlung der Energiepreispauschale streitet, muss er dies vor dem Finanzgericht tun. Das hat das Arbeitsgericht Lübeck (1 Ca 1849/22) so entschieden und die Sache mit Beschluss vom 1.12.2022 an das schleswig-holsteinische Finanzgericht verwiesen.
Auf viele Arbeitgeber wird voraussichtlich wegen der Energiepreispauschale eine Reihe an Klagen zukommen, z.B. warum die vom Arbeitnehmer gewünschte Energiepreispauschale nicht vom Arbeitgeber ausgezahlt worden ist. Aber mit welchem Gericht hat man es dann zu tun?
In einem entsprechenden Rechtstreit verlangt die Arbeitnehmerin von ihrem Arbeitgeber die Auszahlung der Energiepreispauschale, und zwar mit Klage vor dem Arbeitsgericht. Der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten sei eröffnet. Die Zahlung der Energiepreispauschale setze gemäß § 117 des Einkommensteuergesetzes (EStG) ein Arbeitsverhältnis voraus. Das EStG verpflichte den Arbeitgeber zur Auszahlung der Energiepauschale aus der abzuführenden Lohnsteuer. Insofern sei sie Teil des Bruttolohnanspruchs. Zudem richte sich der Anspruch an die Arbeitgeberin und nicht an eine Steuerbehörde.
Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Lübeck ist aber nicht das Arbeitsgericht zuständig. Vielmehr sei der Rechtsweg zu den Finanzgerichten eröffnet. Es handele sich um eine öffentlich-rechtliche Streitigkeit über eine Abgabenangelegenheit. Aus § 120 Abs. 1 EStG folge, dass der Gesetzgeber die Regelungen zur Energiepauschale entsprechend den für Steuervergütungen geltenden Vorschriften der Abgabenordnung behandelt wissen will. Gegen den Verweisungsbeschluss ist Beschwerde eingelegt worden. Die abschließende Klärung bleibt abzuwarten.