Priorisierte Schutzimpfungen
News

19.04.2021

Priorisierte Schutzimpfungen

Aufgrund der aktuellen Änderung der Coronavirus-Impfverordnung werden die priorisierten Impfberechtigten anhand der Daten – Stichtag ab 1. Juli 2019 – ermittelt, welche den Krankenkassen von Ärzten und Krankenhäuser zur Abrechnung übermittelt wurden. „Warum bekomme ich dieses Schreiben? Mir ist keine Vorerkrankung bekannt!“ Diese Frage erreicht uns zurzeit häufig.

Wie wir bereits in unserer News vom 8. April 2021 berichteten, erhalten alle Versicherten in Bremen und Niedersachsten mit einer entsprechenden Vorerkrankung ein Anschreiben für eine Corona-Schutzimpfung. Weitere Bundesländer haben sich bisher noch nicht geäußert. Bei Fragen Warum Sie zu dem priorisierten Personenkreis angehören, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Haus- oder Facharzt. Wir haben keinen Einfluss auf die uns übermittelten Daten.

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