Priorisierte Schutzimpfungen
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08.04.2021

Priorisierte Schutzimpfungen

Versicherte mit Anspruch auf eine priorisierte Schutzimpfung sollten demnächst eine schriftliche Impf-Information von ihrer Krankenkasse erhalten – das geht aus der aktuellen Änderung der Coronavirus-Impfverordnung hervor.

Über die Umsetzung wird von den obersten Landesgesundheitsbehörden entschieden. Die Krankenkassen ermitteln dann die Impfberechtigten anhand der Daten, die ihnen Ärzte und Krankenhäuser zur Abrechnung übermitteln. Die Versicherten können sich mit diesem Nachweis der Impfberechtigung zur Terminvereinbarung an ihr Impfzentrum wenden.

Bisher hat lediglich das Land Bremen diese Regelung genutzt. Jetzt hat auch Niedersachsen von dieser Regelung Gebrauch gemacht: Der Nachweis für die bevorzugte Impfberechtigung wegen einer speziellen Vorerkrankung wird in Kürze an unsere betroffenen Versicherten in Niedersachsen versandt.
In Berlin erfolgt die Information seitens der Kassenärztlichen Vereinigung – weitere Bundesländer haben sich bisher noch nicht geäußert.

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