13.02.2023
Neues zu Beschäftigungen im Übergangsbereich
Zum 1. Januar 2023 wurde die obere Entgeltgrenze für Beschäftigungen im Übergangsbereich nach § 20 Absatz 2 SGB IV von monatlich 1.600,00 Euro auf 2.000,00 Euro angehoben. Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie die Bundesagentur für Arbeit haben diese Neuregelung zum Anlass genommen, ihr gemeinsames Rundschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich an die neue Rechtslage anzupassen.
Das gemeinsame Rundschreiben vom 20. Dezember 2022 löst seit dem 1. Januar 2023 das bis dahin maßgebende gemeinsame Rundschreiben vom 16. August 2022 ab.
Das gemeinsame Rundeschreiben zur versicherungs-, beitrags- und melderechtlichen Behandlung von Beschäftigungsverhältnissen im Übergangsbereich ist in der betrieblichen Praxis ein wichtiges Hilfsmittel zur Beurteilung von Arbeitnehmern mit einem Verdienst im Übergangsbereich. Es stellt die maßgebende Rechtslage ausführlich und mit zahlreichen Fallbeispielen aufbereitet dar