Neue Satzung der energie-BKK ab dem 1. Januar 2022
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03.01.2022

Neue Satzung der energie-BKK ab dem 1. Januar 2022

Die Vereinigungssatzung der neuen energie-BKK wurde von unserer Aufsicht, dem Bundesamt für Soziale Sicherung, am 21. Dezember 2021 genehmigt. Mit Wirksamkeit der Vereinigung von energie-BKK und BKK RWE zum 1. Januar 2022 tritt auch eine neue Satzung in Kraft.

Getreu dem Motto „Das Beste aus zwei Welten“ haben wir unser umfassendes Leistungsportfolio ergänzt und optimiert. Sie können die Satzung hier nachlesen.“

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