Neue Regeln zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung
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08.05.2023

Neue Regeln zur Stärkung von Aus- und Weiterbildung

Eine Ausbildungsgarantie für alle und eine verbesserte finanzielle Förderung der Weiterbildung – das sind die Eckpunkte des von der Bundesregierung beschlossenen Weiterbildungsgesetzes.

Die Bundesregierung hat das Gesetz zur Stärkung der Aus- und Weiterbildungsförderung, das sogenannte Weiterbildungsgesetz, beschlossen. Zentrale Punkte der Neuregelung sind die Einführung einer Ausbildungsgarantie und die Reform der Weiterbildungsförderung inklusive der Einführung eines sogenannten Qualifizierungsgeldes.

Ausbildungsgarantie

Mit einer Ausbildungsgarantie sollen alle Menschen in Deutschland die Möglichkeit bekommen, eine Berufsausbildung zu beginnen. Vorgesehen ist außerdem die Förderung von Berufsorientierungspraktika: Interessierte können sich bei Ausbildungsbetrieben über Berufsbilder informieren und so möglicherweise Zugang zu einem Ausbildungsplatz bekommen. „Wir können es uns nicht mehr leisten, dass junge Menschen keinen beruflichen Abschluss haben, denn gut ausgebildete Fachkräfte sind unsere Zukunft“, so Bundesarbeitsminister Hubertus Heil. Geplant ist, dass die Ausbildungsgarantie in wesentlichen Teilen zum 1. April 2024 in Kraft tritt.

Zudem soll es mehr finanzielle Anreize für Auszubildende geben. Sie sollen künftig Fahrkosten und gegebenenfalls auch Unterkunftskosten erstattet bekommen. Junge Menschen, die ihr bisheriges Wohnumfeld für eine Ausbildung in einer anderen Region verlassen, können einen Mobilitätszuschuss erhalten. Wer trotz umfassender Bemühungen keinen betrieblichen Ausbildungsplatz findet und in einer Region mit zu wenigen Ausbildungsplätzen wohnt, soll einen Anspruch auf eine außerbetriebliche Ausbildung bekommen.

Reform der Weiterbildungsförderung

Geplant ist, dass zum 1. Dezember 2023 die Reform der Weiterbildungsförderung in Kraft tritt. Der Zugang zur finanziellen Förderung von Weiterbildungsmaßnahmen soll künftig für alle Arbeitgeber und Beschäftigten geöffnet werden. Bisher können die Fördersätze nur dann beansprucht werden, wenn es eine vom Strukturwandel betroffene Tätigkeit betrifft oder wenn es sich um eine Weiterbildung in einem Engpassberuf handelt. Diese beiden Fördervoraussetzungen sollen gestrichen werden.

Qualifizierungsgeld vom Staat

Zusätzlich soll ein sogenanntes Qualifizierungsgeld eingeführt werden. Zielgruppe des Qualifizierungsgeldes sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denen durch den Strukturwandel der Verlust von Arbeitsplätzen droht und bei denen eine Weiterbildungsmaßnahme eine zukunftssichere Beschäftigung im gleichen Unternehmen ermöglicht. Das Modell soll wie folgt funktionieren: Der Arbeitgeber muss dem Mitarbeiter, der sich in der Weiterbildung befindet, keinen Lohn bezahlen, jedoch die Kosten für die Weiterbildung tragen. Der jeweilige Arbeitnehmer bekommt vom Staat ein Qualifizierungsgeld, welches sich in der Höhe am Kurzarbeitergeld orientiert. Aufstockungen durch den Arbeitgeber sollen möglich sein. Die finanzielle Förderung der Weiterbildung soll maximal 3,5 Jahre dauern und an bestimmte Voraussetzungen geknüpft werden.

Fortbildung während Kurzarbeit

Die bereits bestehende Möglichkeit finanzieller Erstattungen bei einer beruflichen Weiterbildung während Kurzarbeit soll um ein Jahr bis zum 31. Juli 2024 verlängert werden. Gemäß § 106a SGB III können Unternehmen, die ihren Beschäftigten während Kurzarbeit eine Weiterbildung anbieten, die vom Arbeitgeber zu tragenden Sozialversicherungsbeiträge zur Hälfte erstattet bekommen, wenn die Fortbildungsmaßnahme bestimmte Standards erfüllt. Zudem können die Lehrgangskosten ganz oder teilweise erstattet werden.

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