Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2024
Arbeitgeber News

03.11.2023

Mindestausbildungsvergütung steigt ab Januar 2024

Zum 1. Januar 2024 wird die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung angepasst.

Seit dem 1. Januar 2020 gibt es für alle Auszubildenden, deren Ausbildungsbetriebe keiner Tarifbindung unterliegen, eine gesetzliche Mindestausbildungsvergütung (vgl. § 17 Berufsbildungsgesetz). Die Regelung sieht vor, dass die Höhe der gesetzlichen Mindestvergütung jeweils im November des Vorjahres vom Bundesministerium für Bildung und Forschung im Bundesgesetzblatt bekannt gegeben und jährlich an die durchschnittliche Entwicklung aller Ausbildungsvergütungen angepasst wird.

Die „Bekanntmachung zur Fortschreibung der Höhe der Mindestvergütung für Berufsausbildungen nach dem Berufsbildungsgesetz (2024)“ erfolgte am 18. Oktober 2023. Danach beträgt die Höhe der monatlichen Mindestvergütung, wenn die Berufsausbildung im Zeitraum vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2024 begonnen wird, im ersten Jahr einer Berufsausbildung 649 Euro, im zweiten Jahr einer Berufsausbildung 766 Euro, im dritten Jahr einer Berufsausbildung 876 Euro und im vierten Jahr einer Berufsausbildung 909 Euro.

Bei einem Ausbildungsbeginn im Jahr 2023 beträgt die Mindestvergütung im ersten Ausbildungsjahr aktuell 620 Euro.

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