Meldeverfahren zur Neuanlage von Arbeitgeberkonten startet
Arbeitgeber News

06.07.2023

Meldeverfahren zur Neuanlage von Arbeitgeberkonten startet

Bereits zum 1. Januar 2023 wurde ein neues elektronisches Meldeverfahren testweise eingeführt. Damit fordern die Krankenkassen die für die Einrichtung eines neuen Arbeitgeberkontos benötigten Angaben elektronisch bei den Arbeitgebern an und erhalten sie über das Entgeltabrechnungsprogramm des Arbeitgebers übermitteln. Das neue Verfahren soll nun ab dem 1. Juli 2023 flächendeckend von allen Krankenkassen umgesetzt werden.

Alle Krankenkassen werden ab sofort die entsprechenden Angaben elektronisch bei den Arbeitgebern anfordern, sofern sie auf Basis einer DEÜV-Anmeldung feststellen, dass diese noch nicht vorhanden sind. Dabei handelt es sich zum Beispiel um Stammdaten wie Anschrift und Name, Kontaktinformationen, die U1-Wahlerklärung und das SEPA-Lastschriftmandat. Das neue Meldeverfahren wurde in die vorhandene technische Infrastruktur der Arbeitgebermeldeverfahren (DEÜV-Verfahren) integriert.

Darüber hinaus können Arbeitgeber den Krankenkassen bereits seit Jahresbeginn über dieses Meldeverfahren per elektronischer Änderungsmeldung Änderungen in ihren Stammdaten elektronisch bereitstellen. Das gilt auch für bereits vor dem 1. Januar 2023 bei den Krankenkassen bestehende Arbeitgeberkonten und vermeidet damit aufwändige Stammdatenänderungen bei den Krankenkassen in Papierform, per Telefon oder E-Mail.

Viele Anbieter von Entgeltabrechnungsprogrammen haben das neue Meldeverfahren in ihren Systemen mit dem Softwareupdate zur Jahresmitte 2023 zur Verfügung gestellt.

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