Krankschreibung per Telefon ab sofort wieder möglich!
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07.12.2023

Krankschreibung per Telefon ab sofort wieder möglich!

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 7. Dezember 2023 die telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Somit müssen Patienten ab sofort dafür nicht mehr zwingend persönlich in ihrer Arztpraxis erscheinen. Dies gilt sofern keine Videosprechstunde möglich und der Patient der jeweiligen Arztpraxis bereits bekannt ist. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Patient nach telefonischer Anamnese die Erstbescheinigung über eine Arbeitsunfähigkeit für bis zu 5 Kalendertage erhalten. Bei schwerer Symptomatik ist in jedem Fall weiterhin ein Besuch in der Praxis notwendig, um die Erkrankung durch eine unmittelbare persönliche Untersuchung abklären zu lassen.

Nähere Informationen erhalten Sie auf der Website des G-BA.

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