Krankenkassen bezahlen bei Schwangeren Bluttests auf Trisomie
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22.06.2022

Krankenkassen bezahlen Bluttests auf Trisomie

Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen (G-BA) hat entschieden, dass bei Schwangeren der vorgeburtliche Bluttest (nicht-invasiver Pränataltest, NIPT) zur Diagnostik von Trisomie von den Krankenkassen bezahlt wird. Der nicht invasive Pränataltest kann Hinweise auf die Trisomien 13, 18 und 21 beim ungeborenen Kind geben. Trisomie 21 ist bekannt als Down-Syndrom.

Zur sicheren Abklärung ist aber beispielsweise eine Fruchtwasseruntersuchung nötig. Diese Gentests sollen nur in begründeten Einzelfällen bei risikoreichen Schwangerschaften und mit intensiver ärztlicher Betreuung durchgeführt werden.

Der nicht invasive Pränataltest ist ein Bluttest, mit dem sich in der Schwangerschaft kindliches Erbgut auf die Trisomien 13, 18 und 21 untersuchen lässt. Der Gentest erkennt am Blut der Schwangeren mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit, ob das Kind eine Trisomie hat. Außer einem Down-Syndrom (Trisomie 21) können auch die selteneren und schwerwiegenderen Trisomien 13 und 18 festgestellt werden. Für den Test wird Blut aus der Armvene der Schwangeren entnommen. Ihr Blut enthält etwa ab der 10. Woche so viel Erbgut des ungeborenen Kindes, dass es im Labor untersucht werden kann.

Fruchtwasseruntersuchung kann ggf. vermieden werden
Dieser Gentest soll invasive Maßnahmen, zum Beispiel eine Fruchtwasseruntersuchung, vermeiden. Ziel ist es, die Schwangere in dieser Situation möglichst nicht dem Risiko einer Fehlgeburt auszusetzen, die mit einer Fruchtwasseruntersuchung oder einer Biopsie der Plazenta einhergehen kann. Beim NIP-Test handelt es sich aber nicht um eine Routine-Untersuchung: Er soll angewendet werden, wenn sich in der ärztlichen Schwangerenbetreuung die Frage stellt, ob bei dem ungeborenen Kind eine Trisomie vorliegen könnte und dies für die Schwangere eine unzumutbare Belastung ist. Eine statistisch erhöhte Wahrscheinlichkeit für eine Trisomie allein reicht für die Anwendung dieses Tests nicht aus.

Ausführliche Beratung vorgesehen
Außerdem müssen die Schwangeren vor einem Bluttest ausführlich ärztlich beraten werden. Dabei muss erklärt werden, was und wie häufig Trisomien sind, was bei dem Test gemacht wird und wie die Ergebnisse zu verstehen sind. Der Test kann einmal pro Schwangerschaft über die Gesundheitskarte abgerechnet werden. Vorgeburtliche Untersuchungen können weitreichende Folgen haben. Vor einer Entscheidung für oder gegen einen NIPT auf Trisomie 13, 18 und 21 ist es daher wichtig, sich über folgende Fragen Gedanken zu machen und sich rechtzeitig gut beraten zu lassen:

Möchte ich überhaupt erfahren, ob mein ungeborenes Kind eine Trisomie hat? Was würde ich bei einem auffälligen Ergebnis tun: Würde ich das Kind auf jeden Fall bekommen? Oder würde ein Schwangerschaftsabbruch für mich infrage kommen? Was weiß ich über Kinder mit einer Trisomie? Benötige ich weitere Informationen?

Mehr Informationen zum Thema gibt es in der Versicherteninformation des Gemeinsamen Bundesausschusses.

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