20.12.2023
Kinderkrankschreibung ab jetzt auch telefonisch möglich
Eltern die ein krankes Kind zuhause betreuen müssen, können seit Montag eine ärztliche Bescheinigung für ihr krankes Kind telefonisch anfordern ohne persönlich in der Praxis zu erscheinen - die sogenannte telefonische Kinderkrankmeldung. Möglich sind Bescheinigungen zum Bezug von Kinderkrankengeld für maximal fünf Tage. Bedingung für die neue Regelung ist, dass das Kind der ärztlichen Praxis aufgrund früherer Behandlungen unmittelbar persönlich bekannt ist. Auch muss eine telefonische Ausstellung als medizinisch vertretbar angesehen werden. Diese Regelung gilt vorerst bis zum 30. Juni 2024.
Nähere Informationen zum Thema finden Sie unter Kinderpflege-Krankengeld.