Förderung von Schwerbehinderten: Bundesregierung will Ausgleichsabgabe erhöhen
Arbeitgeber News

08.05.2023

Förderung von Schwerbehinderten: Bundesregierung will Ausgleichsabgabe erhöhen

Im Rahmen eines Gesetzes zur Förderung eines inklusiven Arbeitsmarkts hat die Bundesregierung unter anderem beschlossen, die Ausgleichsabgabe für Betriebe, die ihrer Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht nachkommen, zu erhöhen. Ziel ist es, mehr behinderte Menschen in den regulären Arbeitsmarkt zu bringen.

Mit gesetzlichen Neuregelungen will die Bundesregierung Inklusion fördern und erreichen, dass mehr Menschen mit einer Behinderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Unter anderem wurde beschlossen, die Ausgleichsabgabe für Arbeitgeber, die keinen einzigen Schwerbehinderten in ihrem Betrieb beschäftigen, deutlich anzuheben. Geplant ist, dass Arbeitgeber mit einer jahresdurchschnittlichen Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote von 0 Prozent künftig eine Ausgleichsabgabe in Höhe von 720 Euro monatlich zahlen müssen. Die höhere Abgabe soll ab 2024 gelten und wäre dann erstmalig zum 31. März 2025 fällig.

Gemäß § 154 SGB IX sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigten dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz ist eine Ausgleichsabgabe zu zahlen, deren Höhe sich nach der Zahl der besetzten Pflichtarbeitsplätze richtet.

Dass zahlreiche Unternehmen in Deutschland ihre Pflicht zur Beschäftigung Schwerbehinderter nicht oder nicht ausreichend erfüllen, zeigen neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit. Demnach kamen im Jahr 2021 nur 39 Prozent der Arbeitgeber, die zur Beschäftigung Schwerbehinderter verpflichtet waren, ihrer Beschäftigungspflicht nach. Rund 35 Prozent haben ihre Schwerbehinderten-Beschäftigungsquote zumindest teilweise erfüllt. Etwa ein Viertel der beschäftigungspflichtigen Unternehmen beschäftigte überhaupt keinen Schwerbehinderten und besetzte somit keinen der gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtarbeitsplätze mit einem Schwerbehinderten.

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen