Firmenwagen: Anwendung der Fahrtenbuchmethode
Arbeitgeber News

04.04.2023

Firmenwagen: Anwendung der Fahrtenbuchmethode

Der BFH hatte darüber zu entscheiden, ob ein Fahrtenbuch bei Schätzung des Treibstoffverbrauchs eines Firmenwagens herangezogen werden kann, um den geldwerten Vorteil zu ermitteln.

Das Finanzgericht München hatte zugelassen, dass die Aufwendungen mittels Schätzung des Verbrauchs aus den Angaben des Herstellers bzw. der Kostermittlung aus den Einkaufskosten des Arbeitgebers geschätzt werden können.

Laut BFH gemäß Urteil vom 15. Dezember 2022 (VI R 44/20) setzt die Anerkennung des Fahrtenbuches dagegen nicht nur voraus, dass das Verhältnis der privaten Fahrten und der Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zu den übrigen Fahrten nachgewiesen wird, sondern auch, dass durch Belege die durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen nachgewiesen werden.

Die Fahrtenbuchmethode begründe damit auf dem Zusammenspiel der Gesamtfahrleistung durch die im Fahrtenbuch selbst vollständig dokumentierten Fahrstrecken einerseits und einer vollständigen Bemessungsgrundlage dafür andererseits, nämlich dem Ansatz der gesamten Aufwendungen mittels belegmäßiger Erfassung der durch das Kfz insgesamt entstehenden Aufwendungen.

Eine Schätzung der Treibstoffkosten der überlassenen Fahrzeuge schließe die Anwendung der Fahrtenbuchmethode für die Bemessung des geldwerten Vorteils aus der Überlassung eines betrieblichen Kfz aus.

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