A-Z Familienversicherung
Familie

A-Z Familienversicherung

Familienversicherung

Ihre Familienangehörigen sind bei uns ohne zusätzliche Beitragszahlung in den umfassenden Versicherungsschutz voll mit einbezogen, sofern unter anderem kein vorrangiger Versicherungsschutz besteht und sie kein eigenes regelmäßiges monatliches Gesamteinkommen von über 485 Euro haben. Sofern sie eine geringfügige Beschäftigung ausüben, erhöht sich diese Grenze auf monatlich 520 Euro (Stand: Januar 2023).

Endet die Familienversicherung zum Beispiel durch Aufnahme einer Beschäftigung, kann sich der Angehörige selbst bei unserer BKK versichern. Die Familienversicherung für Kinder endet grundsätzlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres. Für Kinder in Schul- und Berufsausbildung verlängert sich der Anspruch jedoch bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres, gegebenenfalls noch zusätzlich um die Dauer der Erfüllung einer gesetzlichen Dienstpflicht.

Wenn Sie Ihre Angehörigen bei uns versichern möchten, laden Sie bitte den Antrag auf Durchführung der beitragsfreien Familienversicherung.

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