BSG: Krankengeld auch bei verspäteter eAU
Arbeitgeber News

12.02.2024

BSG: Krankengeld auch bei verspäteter eAU

Das Bundessozialgericht (BSG) hat mit Urteil vom 30. November 2023 entschieden, dass Versicherte seit Einführung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung trotz verspätet eingereichter Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) bei der Krankenkasse Anspruch auf Krankengeld haben (Aktenzeichen: B3 KR 23/22).

In dem verhandelten Sachverhalt ging es um einen Versicherten, der vom 11. Mai bis zum 21. Juli 2021 durchgehend arbeitsunfähig war. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wurden jedoch erst einige Tage nach dem Ende der Arbeitsunfähigkeit bei der zuständigen Krankenkasse eingereicht. Die Krankenkasse verweigerte daraufhin die Zahlung von Krankengeld gegenüber dem Versicherten und argumentierte, dass die Arbeitsunfähigkeit nicht rechtzeitig gemeldet worden sei.

Das BSG widerlegte die Entscheidung der Krankenkasse. Es begründete seine Auffassung damit, dass die Vertragsärzte seit 2021 verpflichtet sind, die Arbeitsunfähigkeitszeiten elektronisch an die Krankenkassen zu melden. Eine zu späte Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen gehe nicht zulasten der Versicherten. Die Meldepflicht der Versicherten entfalle daher. Selbst wenn die Bescheinigungen verspätet eingereicht würden, habe dies keinen Einfluss auf den Krankengeldanspruch. Ebenfalls keinen Einfluss dabei habe, ob die Arztpraxis nicht in der Lage sei, die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen elektronisch an die Krankenkassen zu übermitteln.

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