Automatischer Pausenabzug reicht nicht für korrekte Zeiterfassung
Arbeitgeber News

13.08.2025

Automatischer Pausenabzug reicht nicht für korrekte Zeiterfassung

Ein Arbeitszeitsystem mit einem automatischen Abzug von Pausen reicht im Zweifel nicht als Beweis, dass die Pausen wirklich genommen wurden. Das geht aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts hervor. Arbeitgeber sind dazu verpflichtet, den Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit sowie die Pausenzeiten der Beschäftigten konkret zu dokumentieren. Sie müssen also im Zweifel auch nachweisen können, wann genau ein Arbeitnehmer eine Pause gemacht hat.

Gemäß einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts reicht ein System, in dem von der erfassten Arbeitszeit bestimmte Pausenzeiten automatisch abgezogen werden, nicht als Beweis aus, dass die Pausen tatsächlich genommen wurden. Demnach kann ein automatischer Pausenabzug eine konkrete Zeiterfassung nicht ersetzen (BAG, Urteil vom 12. Februar 2025, 5 AZR 51/24).

Im vorliegenden Fall ging es um eine Regelung in einer Betriebsvereinbarung einer Klinik. Vereinbart wurde darin, dass automatisch eine 30-minütige Mittagspause von der Arbeitszeit abgezogen wird, wenn die Beschäftigten ihre Pausenzeiten nicht dokumentieren. Eine in der Klinik beschäftigte Ärztin verlangte von ihrem Arbeitgeber eine Überstundenvergütung. Die Mitarbeiterin argumentierte, sie habe durchgearbeitet und die Pausen nicht nehmen können. Dies sei dem Arbeitgeber bekannt gewesen und von ihm geduldet worden. Der Arbeitgeber war der Auffassung, die Ärztin könne nicht nachweisen, Überstunden geleistet zu haben. Außerdem bestritt er, die Überstunden geduldet zu haben.

In dem Rechtsstreit ging es insbesondere auch darum, wer die Arbeitszeit bzw. das Ableisten von Überstunden zu beweisen hatte. Das BAG war letztlich der Auffassung, die Ärztin habe schlüssig und ausreichend dargelegt, Überstunden geleistet zu haben. Nach Ansicht des BAG konnte der Arbeitgeber diesbezüglich keinen Gegenbeweis erbringen. Der automatische Abzug von Pausen sei kein Beweis dafür, dass die Pausen auch tatsächlich gewährt und genommen wurden, entschied das BAG.

Hallo, haben Sie eine Frage?
Überprüfen oder Zurücksetzen der Datenschutzeinstellungen