Auslandsleistungen
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Auslandsleistungen

Bin ich im Ausland krankenversichert?

Auch im europäischen Ausland genießen Sie unseren Versicherungsschutz. Die Leistungen können aber von den gewohnten Leistungen abweichen! Auf der Rückseite Ihrer elektronischen Gesundheitskarte finden Sie die europäische Krankenversicherungskarte – kurz EHIC. Zeigen Sie diese wie gewohnt beim Arztbesuch einfach vor. In der Regel können die Ärzte direkt mit uns abrechnen.

Nur in der Türkei, Tunesien und Bosnien-Herzegowina benötigen Sie einen Auslandskrankenschein. Diesen können Sie sich ganz bequem über unsere App downloaden oder über info@energie-bkk.de anfordern.

 

Was muss ich beachten, wenn ich ins Ausland reise?

Auf der Internetseite der deutschen Verbindungsstelle Ausland (DVKA) erhalten Sie für jedes europäische Reiseziel ein Urlaubsmerkblatt. Darauf finden Sie alle wichtigen Informationen, Ansprechpartner und Telefonnummern im Krankheitsfall für Ihr Reiseziel.

 

Wie erhalte ich Hilfe, wenn ich im Ausland erkrankt bin?

Wenn Sie im Ausland erkranken oder einen Unfall erleiden, steht Ihnen im Bedarfsfall unsere 24-Stunden-Artzhotline +49 621 549 0069 an 365 Tagen im Jahr zur Verfügung. Spezialisten beraten Sie zu folgenden Themen:

  • Auskünfte über die Möglichkeit der Leistungsinanspruchnahme im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens
  • Bekanntgabe von Anschriften der jeweils aushelfenden, ausländischen Trägern der Sozialversicherung
  • Nachsenden von Bescheinigungen für die Inanspruchnahme von Leistungen.
  • Beratung und Koordination von ärztlich notwendigen Klinikverlegungen im Ausland
  • Herstellen notwendiger Kontakte zwischen Hausarzt, dem Versicherten und dem behandelnden Arzt im In- und Ausland
  • Nachsenden notwendiger Medikamente an den Urlaubsort, wenn diese dort nicht erhältlich sind (nur nach Rücksprache mit Ihrem Hausarzt)

 

Wie kann ich meine Privatrechnung aus dem Ausland einreichen?

Bitte senden Sie uns diesen Fragebogen ausgefüllt zu, wir prüfen anschließend ob eine Erstattung möglich ist.

 

Wozu brauche ich eine private Auslandskrankenversicherung?

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer privaten Auslandskrankenversicherung. Die anfallenden Eigenbeteiligungen, Leistungen in nicht EU-Ländern sowie ein eventuell notwendiger Rücktransport ins Heimatland dürfen von uns nicht erstattet werden. Für Reisen in Nicht-EU-Länder besteht kein Versicherungsschutz, der Abschluss einer Reiseversicherung für solche Länder wird hier zwingend empfohlen.

Der Markt der privaten Zusatzversicherungen bietet unzählige Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung. Gemeinsam mit unserem Partner, der Barmenia Krankenversicherung, haben wir für Sie maßgeschneiderte Zusatzversicherungen für höchste Ansprüche entwickelt – individuell kombinierbar und zu einem beispielhaft günstigen Preis. Lesen Sie hier mehr zu dem Thema „Private Zusatzversicherung ExtraPlus“.

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