30.06.2023
Änderung Pflegeversicherung ab 1. Juli 2023
Um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu sichern und geplante Leistungsanpassungen zu ermöglichen, hat der Bundesrat am der Anpassung der Beitragssätze für Eltern und Personen ohne Kinder zum 1. Juli 2023 zugestimmt. Ab sofort wird dabei stärker unterschieden, ob man Kinder hat oder nicht.
Der Beitragssatz zur Pflegeversicherung (PV) verringert sich zukünftig für Personen mit mehr als einem Kind, ab dem zweiten um jeweils 0,25 % je weiterem Kind, solange diese das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die maximale Entlastung wird auf 1 % beschränkt. Hingegen werden die Beitragssätze zur PV für Eltern mit einem Kind von 3,05 % auf 3,4 % und für Personen ohne Kind von 3,4 % auf 4,0 % angehoben.
Es sind noch nicht alle Fragen zur Umsetzung dieses neuen Gesetzes final geklärt. Sobald wir mehr Informationen dazu haben, informieren wir unsere selbstzahlenden Mitglieder darüber.
Da aufgrund der zu geringen Vorlaufzeit eine individuelle Berücksichtigung des korrekten ab 1. Juli 2023 zu zahlenden PV-Beitrages technisch nicht umsetzbar ist, werden die überzahlten Beiträge zu einem späteren Zeitpunkt von uns unaufgefordert rückwirkend erstattet. Eine Antragsstellung ist dafür nicht notwendig.
Sollten wir von Ihnen einen Nachweis Ihrer Kinder benötigen, kommen wir zu gegebener Zeit auf Sie zu.
Gerne beantwortet Ihnen unser Fach-Team Ihre Fragen dazu telefonisch unter 0511 911 10 972.
Nähere Informationen zu den Beitragssätzen finden Sie unter Beitragssätze der energie-BKK.