Entlastung der Betriebsrentner
Aktuell

20.12.2019

Entlastung der Betriebsrentner

Der Bundestag hat am 12. Dezember 2019 das GKV-Betriebsrentenfreibetragsgesetz verabschiedet. Damit sollen ca. 60 Prozent der Betriebsrentner/-innen bei den Krankenversicherungsbeiträgen bereits ab dem 1. Januar 2020 entlastet werden.

Erst oberhalb eines Freibetrages von 159,25 Euro müssen sie auf ihre Betriebsrente Beiträge an ihre Krankenkasse entrichten, dadurch erhöht sich entsprechend ihre Netto-Betriebsrente.

Aufgrund des engen Zeitplanes (Verabschiedung des Gesetzes im Dezember 2019, Inkrafttreten am 1. Januar 2020) kann das für die Beitragsabführung erforderliche Meldeverfahren weder von den beteiligten Zahlstellen noch von den Krankenkassen organisatorisch und technisch fristgerecht umgesetzt werden. Die Berücksichtigung des Freibetrages ist daher nicht von Beginn des nächsten Jahres an möglich, realistisch ist eine Berücksichtigung erst ab Ende 2020.

Wichtige Information: Sie müssen keinen Antrag stellen um eine Erstattung zu erhalten. Sobald das neue Verfahren technisch umgesetzt werden kann, werden selbstverständlich die zu viel gezahlten Beiträge zur Krankenversicherung an Sie zurückgezahlt.

Weitere Hinweise zu diesem Thema enthält der Link vom GKV-Spitzenverband.

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