Gleitzone
Aktuell

08.01.2019

Gleitzone

Wichtige Information für Arbeitgeber.

In unserem Schreiben zum Jahreswechsel hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen:

  • Die Regelungen der Gleitzone – ab 1. Januar 2019 „Übergangsbereich“ genannt – werden auf das Entgelt von 450,01 Euro bis 1.300,00 Euro ausgeweitet. Weiterhin wird die Zeitgrenze für eine sozialversicherungsfreie kurzfristige Beschäftigung dauerhaft auf drei Monate oder 70 Tage angehoben.

… es muss heißen ab dem 1. Juli 2019 statt 1. Januar 2019.

Nachzulesen auch auf der Internetseite des Bundesrates.

Wir bitten die Unannehmlichkeiten zu entschuldigen!

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