Fahr- und Reisekosten

Wer übernimmt die Reisekosten?

Die meisten unserer Vertragskliniken bieten einen Transportservice an. Je nachdem wie weit Sie von der Klinik entfernt wohnen, werden Ihnen Ihre Reisekosten ganz oder anteilig mit dem PKW bzw. Ihre Bahnfahrt erstattet und/oder Ihnen wird die Abholung vom nächstgelegenen Bahnhof und Transport zum nächstgelegenen Bahnhof der Kurklinik angeboten. Ansonsten werden grundsätzlich die Kosten für die Fahrt zwischen Ihrem Wohnort und der Rehabilitationseinrichtung in Höhe der Tarife öffentlicher Verkehrsmittel erstattet. Dabei soll das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel unter Ausschöpfung möglicher Fahrpreisermäßigungen gewählt werden. Das gilt für stationär und ambulant durchgeführte Rehabilitationen gleichermaßen.

 

Im Einzelfall kann die Notwendigkeit bestehen, ein anderes Beförderungsmittel oder das eigene Kraftfahrzeug zu nutzen. Wenn Sie mit Ihrem privaten Kraftfahrzeug fahren, wird Ihnen eine Wegstreckenentschädigung gezahlt.

 

Dauert eine Rehabilitation länger als 8 Wochen oder liegen besondere persönliche Gründe vor, können auch Familienheimfahrten übernommen werden.

 

Zu den Reisekosten gehören neben den Fahrkosten auch notwendige Verpflegungs- und Übernachtungskosten sowie Kosten des Gepäcktransports. Auch die Aufwendungen für eine wegen der Behinderung erforderliche Begleitperson werden erstattet.

 

Einen Eigenanteil zu den Reisekosten müssen Sie nicht leisten.

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