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Fissurenversiegelung der Prämolaren

Zusätzlich zu den gesetzlichen Leistungen werden Ihnen nach Übermittlung einer spezifizierten Rechnung die Kosten der zahnärztlichen Fissurenversiegelung der Prämolaren (Zähne 14, 15, 24, 25, 34, 35, 44, 45) im verbleibenden Gebiss erstattet.

Die Erstattung gilt für Versicherte vom 6. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr bis zu 100 € insgesamt je Kalenderjahr.

Zur Erstattung übermitteln Sie uns die spezifizierten Originalrechnungen des Leistungserbringers.

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