Zu Hause bleiben und was noch wichtig zu wissen ist ©stock.adobe.com ValentinValkov
Lifestyle

Corona – Aktuelle Informationen

Impfung, Testung, Selbstkontrolle - Verlässliche Informationen sind in Zeiten von Corona unerlässlich. In diesem Artikel erfahren Sie, wie Sie sich und andere schützen:

Das Infektionsschutzgesetz und die Hotspot-Regelung in Deuschland
Corona-Schutzimpfung
Digitaler Impfnachweis
Corona Schnelltests
Schutzmaßnahmen: AHA+ L+A
Verhalten bei Erkrankung
Gesetzlich vereinbarte Hilfsregelungen
Programme, Hilfe und Services der energie-BKK
Sichere Aufklärung
Reiserückkehrer aus Risikogebieten
Die Corona-Warn-App

 

Das Infektionsschutzgesetz

Der Bundestag hat am 8. September 2022 den Änderungen zum Infektionsschutzgesetz zugestimmt. Mit dem Gesetz sollen vor allem vulnerable Gruppen besser vor einer Infektion mit Corona geschützt werden als in den vergangenen Jahren. Ab dem 1. März 2023 gilt die bundesweite Maskenpflicht nur noch in Medizinischen Praxen, bei Therapeuten und Heilberuflern sowie in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen.

 

Corona-Schutzimpfung

Die STIKO hat ihre Empfehlungen zum Impfabstand angepasst und empfiehlt zukünftig bei immungesunden Menschen ab 12 Jahren einen Mindestabstand von 6 Monaten zwischen Grundimmunisierung (Impfung eins und zwei) und der ersten Auffrischungsimpfung (dem sogenannten Booster) einzuhalten. Die Empfehlung gilt auch für Schwangere ab dem 2. Schwangerschaftsdrittel. Auch Kinder zwischen 5 bis 11 Jahren mit Vorerkrankungen sollten sich der STIKO zufolge erst ab sechs Monate nach der Grundimmunisierung boostern lassen.

Für Genesene beziehungsweise Menschen, die sich vor, während oder nach einer Impfserie mit dem Coronavirus infiziert haben, gilt folgende Regelung.

Für bestimmte Personengruppen ist es ganz besonders wichtig, den Impfschutz aufzufrischen – und zwar nicht nur durch den 1. Booster, sondern mit einem zusätzlichen 2. Booster.

  • für ältere Menschen ab 60 Jahren,
  • Personen ab 5 Jahren mit erhöhtem Risiko für schwere COVID-19-Verläufe infolge einer Grunderkrankungen gemäß STIKO-Empfehlung, wenn sie bislang erst drei immunologische Ereignisse hatten, z.B. Grundimmunisierung plus 1. Auffrischungsimpfung oder Grundimmunisierung plus SARS-CoV-2-Infektion
  • für Bewohnerinnen und Bewohner sowie Personal in medizinischen Einrichtungen und Pflegeeinrichtungen
  • Personen mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf in Einrichtungen der Eingliederungshilfe
  • Personen mit Immunschwäche und Vorerkrankungen ab 5 Jahren.

Diese Personengruppen sollten diesen 2. Booster frühestens sechs Monate nach dem letzten Ereignis (vorangegangene Infektion oder COVID-19-Impfung) mit einem mRNA-Impfstoff erhalten; in begründeten Einzelfällen ist eine Verkürzung dieses Abstandes auf 4 Monate möglich.

Ob und gegebenenfalls, wann in Zukunft weitere Auffrischungsimpfungen für alle Personen nötig sind, ist derzeit noch nicht absehbar. Die STIKO empfiehlt für immungesunde Personen unter 60 Jahren keinen 2. Booster, da diese Gruppe nach derzeitigem Kenntnisstand von diesem nicht nennenswert profitiert. Mehr Informationen über die Impfung erhalten Sie auch auf der Internetseite des Patientenservice.


Wo kann ich mich gegen Corona impfen lassen?

Wer sich impfen lassen möchte, kann einen Termin in einer ärztlichen Praxis oder in einem Impfzentrum vereinbaren. Darüber hinaus bieten viele Unternehmen Impfungen durch ihre Betriebsärzte an. Es besteht auch die Möglichkeit, sich in Apotheken impfen zu lassen, die diesen Service anbieten.

Digitaler Impfnachweis

Das gelbe Impfheft gibt es auch in einer digitalen Versionf. Mit dem digitalen Impfnachweis haben Sie eine zusätzliche Möglichkeit, Ihre Corona-Impfung nachzuweisen. Sie können ihn bequem digital auf Ihrem Smartphone speichern. Nutzen Sie dazu entweder die CovPass-App oder die Corona-Warn-App. Antworten auf Ihre Fragen über den digitalen Impfnachweis erhalten Sie auf der Webseite des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

energie-BKK zahlt Fahrkosten zum Corona-Impfzentrum

Wenn Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten haben, gilt dieser auch für die Fahrt zum Impfzentrum. Lesen Sie hier mehr über die Kostenübernahme von Fahrkosten.

 

Kostenübernahme für Corona-Tests

Die Entscheidung, ob ein Corona-Test kostenfrei ist, hängt davon ab, welche Art von Test durchgeführt wird. Es wird unterschieden zwischen den PCR-Tests aus dem Labor, den Antigen-Schnelltests (muss vom Fachpersonal durchgeführt werden) und den Selbsttests für zu Hause.

PCR Test
Ärzte können im Rahmen der Krankenbehandlung bei Vorliegen von COVID 19 spezifischen Symptomen eine PCR-Testung veranlassen. Dies gilt unabhängig von dem Vorliegen eines positiven Antigentests. Die Abrechnung erfolgt hier nicht nach der Testverordnung, sondern im Rahmen der Krankenbehandlung der Patientin/des Patienten über die Gesundheitskarte.

Der Anspruch auf einen PCR-Test außerhalb der Krankenbehandlung (für asymptomatische Personen) ist in der Testverordnung geregelt. Fällt ein Antigen-Schnelltest positiv aus, hat die getestete Person einen Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test zur Bestätigung des Schnelltestergebnisses gemäß § 4b S. 1 TestV. Dies gilt auch bei Vorliegen eines positiven Selbsttests.

Kosten für einen auf eigenen Wunsch erfolgten PCR Test können grundsätzlich nicht erstattet werden.


Schnelltest und Selbsttest

Diese stellen keine Leistung der Krankenversicherung dar und dürfen von uns nicht übernommen werden.


Corona-Tests vor Beginn und während einer stationären Krankenhaus-Behandlung
Entscheidet der Krankenhausarzt, dass für die Krankenhaus-Aufnahme ein Test erforderlich ist, kann dieser kurz vor oder bei der Aufnahme ins Krankenhaus durchgeführt werden. Wenn eine Aufnahme erfolgt, können die Kosten über die Versichertenkarte mit dem Krankenhaus abgerechnet werden. Für Sie entstehen keine zusätzlichen Kosten.

Auch Personen, die aktuell im Krankenhaus behandelt werden und bei denen eine Infektion auftritt, können in der Klinik getestet werden. Ein Test kann auch unabhängig von aufgetretenen Infektionen durchgeführt werden, wenn es das Testkonzept der Klinik vorsieht. Auch hier entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Corona-Tests vor Beginn und während einer Rehabilitationsmaßnahme
Vor der Aufnahme oder Behandlung in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung können Sie sich testen lassen, wenn es die Einrichtung verlangt. Der Test wird beispielsweise in öffentlichen Testzentren, ärztlichen Praxen oder Apotheken durchgeführt. Während des Aufenthalts kann der Test einmal wiederholt werden. Diese Tests sind kostenfrei für Sie.

Entsprechendes gilt für PKV-Versicherte, zum Beispiel für Ihr privat versichertes Kind bei einer von uns bewilligten Mutter-Kind-Kur.

Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen dem Leistungserbringer und der Kassenärztlichen Vereinigung. Eine Kostenerstattung durch die energie-BKK ist nicht möglich - auch nicht für selbst beschaffte oder privat bezahlte Tests.

Tests aufgrund einer Warnung durch die Corona-Warn-App
Stellt die Corona-Warn-App ein erhöhtes Infektionsrisiko fest, rufen Sie bitte beim Gesundheitsamt oder Ihrer hausärztlichen Praxis an. Informationen zu Covid- 19 Tests des Bundesministeriums für Gesundheit.

 

Alltag in Zeiten von Corona: Schutz durch AHA+L+A

Noch immer besteht ein hohes Risiko, sich mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 anzustecken. Helfen Sie mit, die Ansteckungen so gering wie möglich zu halten, indem Sie die AHA+L+A-Formel weiterhin einhalten – das gilt auch für Geimpfte und Genesene. AHA+L+A bedeutet:

Abstand halten

Indem Sie beispielsweise beim Einkaufen oder bei der Arbeit mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen einhalten, reduzieren Sie Ihr Risiko, sich oder andere anzustecken.

Hygiene beachten

Nicht nur zu Zeiten der Pandemie gilt: Durch das Befolgen der Hygieneregeln für richtiges Husten und Niesen sowie für gründliches Händewaschen schützen Sie sich und andere vor Ansteckung mit dem Coronavirus und anderen Krankheitserregern.

Im Alltag Maske tragen

Tragen Sie einen gut sitzenden, medizinischen Mund-Nasen-Schutz, wenn Sie den Mindestabstand von 1,5 Metern nicht einhalten können.

Regelmäßig lüften

In geschlossenen Innenräumen trägt das Lüften in regelmäßigen Abständen für einige Minuten dazu bei, das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 über Aerosole zu verringern.

Corona-Warn-App nutzen

Mit der App können Menschen anonym und schnell darüber informiert werden, wenn sie sich in der Nähe eines mit dem Coronavirus-Infizierten Menschen aufgehalten haben. Je mehr Menschen die Corona-Warn-App nutzen, desto schneller können Infektionsketten durchbrochen werden. In Kombination mit der AHA-Formel trägt die App somit zusätzlich zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie bei.

 

Verhalten bei Erkrankung

Bei Symptomen Ruhe bewahren

Symptome sind meistens Fieber, trockener Husten, Halskratzen, Gliederschmerzen und Abgeschlagenheit. Bei schwerem Verlauf (bei 15 von 100 Infizierten) können Atemnot und Lungenentzündung hinzukommen.

Corona-Symptom-Checkliste

Sie sind unsicher, ob Sie vielleicht mit dem Coronavirus infiziert sind? Um in dieser Situation Anhaltspunkte über den eigenen Gesundheitszustand zu bekommen, bietet „Thieme Compliance“ eine Corona-Symptom-Checkliste an. Hier sind die Symptome und Risikofaktoren zusammengestellt.

 

Gesetzlich vereinbarte Hilfsregelungen

Kinderkrankengeld-Regelung aufgrund der Corona-Pandemie

In den Jahren 2022 und 2023 kann jeder gesetzlich versicherte Elternteil jeweils 30 statt 10 Tage Kinderkrankengeld pro Kind beantragen, bei mehreren Kindern maximal 65 Tage insgesamt. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch auf 60 Tage pro Kind, bei mehreren Kindern auf maximal 130 Tage insgesamt.

Bis zum 7. April 2023 gilt der Anspruch auch, wenn die Kinder aus folgenden Gründen zu Hause betreut werden müssen:

  • Die Schule oder die Kinder-Tagesstätte bzw. die Klasse oder Gruppe ist wegen der Pandemie geschlossen.
  • Die Präsenzpflicht im Unterricht wurde ausgesetzt bzw. der Zugang zum Kinder-Betreuungsangebot wurde eingeschränkt.

Anspruchsberechtigt sind gesetzlich versicherte, berufstätige Eltern, die selbst Anspruch auf Krankengeld haben und deren Kind jünger als zwölf Jahre und gesetzlich versichert ist. Voraussetzung ist ebenfalls, dass es in diesem Haushalt niemanden gibt, der das Kind sonst betreuen könnte. Hier finden Sie den Antrag auf Kinderkrankengeld sowie die Musterbescheinigung (auszufüllen von der Kita bzw. Schule).

 

Kinderkrankengeld bei Erkrankung eines Kindes

Ist Ihr Kind krank und muss von Ihnen Zuhause betreut werden? Hier ändert sich nichts! Reichen Sie bitte, wie gehabt, den Kinderkrankenschein (Ärztliche Bescheinigung für den Bezug von Krankengeld bei Erkrankung eines Kindes) bei uns ein.

 

Arbeitsunfähigkeit

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat angesichts steigender Infektionszahlen die Corona-Sonderregelung für eine telefonische Krankschreibung wieder aktiviert. Sie gilt vorerst befristet bis zum 31. März 2023.

Durch die Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte müssen sich dabei persönlich vom Zustand der Patientin oder des Patienten durch eine eingehende telefonische Befragung überzeugen. Eine einmalige Verlängerung der Krankschreibung kann telefonisch für weitere 7 Kalendertage ausgestellt werden.

Nutzen Sie zur sicheren und schnellen Einreichung Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung unseren Online-Service energie-BKK App/Web oder übermitteln Sie uns diese per E-Mail an info@energie-bkk.de. Eine postalische Zusendung des Originals ist nicht notwendig.

 

Im Fall von Kurzarbeit

Seit März 2020 hat die Bundesregierung die Voraussetzungen für Kurzarbeit erleichtert. Alle Unternehmen und Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, erhalten dadurch schnelle und wirkungsvolle Unterstützung. Erfahren Sie mehr dazu in der Broschüre vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

 

Programme, Hilfe und Services der energie-BKK

„Erste Hilfe" bei psychischen Problemen

Die mit dem Corona-Virus verbundenen Regularien, Einschränkungen und Ängste stellen für an Depression erkrankte Menschen große Herausforderungen dar. Die energie-BKK unterstützt Sie in dieser schwierigen Zeit. Wenden Sie sich gerne an uns, wir finden gemeinsam die individuelle Hilfe, die Sie benötigen.

Auf der Internetseite der Stiftung Deutsche Depressions Hilfe, erhalten Betroffene darüber hinaus nützliche Tipps für den Alltag.

Und wie geht’s den Kindern? Wie sich Corona auf Kinder und Jugendliche auswirkt und was Sie als Eltern tun können, das erfahren Sie in unserem Interview mit Prof. Dr. med. Christoph Möller. Er ist Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie am „Kinderkrankenhaus Auf der Bult“ in Hannover.

 

Unterstützung rund um die Schwangerschaft, Geburt & Baby durch kinderheldin.de.

Das Programm bietet:

  • Online-Live-Kurse in Kleingruppen zu den Themen: Geburtsvorbereitung-, Rückbildung und Stillen.
  • Eine zusätzliche Arzthotline für Schwangere und junge Eltern zur allen Fragen rund um Schwangerschaft und Corona, Tel. 030 629340330, werktags 14-16 Uhr.
  • Kontaktmöglichkeiten via Facebook: Eine Facebook-Gruppe mit Experten von Kinderheldin für alle Fragen rund um Schwangerschaft, Geburt und Corona.
  • Kontaktmöglichkieten via InstagramDen Gutscheincode für die Online-Kurse fordern Sie direkt bei uns unter 0511 911 10 911 an. Nutzen Sie für die Registrierung den Code auf www.kinderheldin.de/bkk.


Zu Hause fit bleiben

Auf unserer Webseite, zeigen wir Ihnen mit unseren „Bleiben Sie fit“ - Videos" wie Sie fit und gesund bleiben - ohne Fitnessstudio ganz bequem von zu Hause aus.

 

Sichere Aufklärung

Das Bundesministerium für Gesundheit hat unter dem Begriff „Zusammen gegen Corona“ online verlässliche Antworten und konkrete Informationen zum Coronavirus veröffentlicht. Vertrauen Sie ausschließlich Informationen, die über die offiziellen Kanäle kommen, wie der Bundesregierung oder bekannten Nachrichtenmedien!

Wir empfehlen zur Aufklärung gegen Falschmeldungen:

Bundesministerium für Gesundheit

Robert-Koch-Institut

Nationales Gesundheitsportal

Coronavirus-Update auf NDR Info mit Christian Drosten

Arbeitsrechtliche Schritte

Hilfen für Künstler und Kreative

Gute Gesundheitsinformationen im Netz finden

 

Rückkehr aus dem Ausland

Kommen Sie aus einem Virusvariantengebiet oder haben Sie Symptome, die auf eine Corona-Erkrankung hindeuten, melden Sie sich beim zuständigen Gesundheitsamt oder unter der Telefonnummer 116 117 und erfragen, ob bei Ihnen ein Corona-Test durchgeführt werden kann.

Muss bereits im Ausland ein Test für die Einreise nach Deutschland durchgeführt werden, tragen Sie die Kosten selbst. Mehr Informationen erhalten Sie auf der Internetseite der Bundesregierung.

 

Die Corona-Warn-App

Die „Corona-Warn-App“ der Bundesregierung ist für alle Bundesbürger nutzbar. „Sie dokumentiert die digitale Begegnung zweier Smartphones“. Doch was bedeutet das für Sie und wie wenden Sie die App richtig an?

 

Wie funktioniert die App?

Die App erkennt andere Smartphones in Ihrer Nähe, auf denen die App ebenfalls aktiviert ist. Wenn Sie sich längere Zeit in der Nähe einer Person aufgehalten haben, bei der später eine Infektion mit dem Coronavirus festgestellt wurde, erhalten Sie eine Warnung. Der Prozess der Nachverfolgung von Infektionen wird dadurch beschleunigt und hilft so, das Virus einzudämmen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass möglichst viele Bundesbürger die App nutzen.

 

Wo gibt es die App?

Die Nutzung der Corona-Warn-App ist kostenfrei und freiwilig. Sie steht als Download für die Betriebssysteme Android und iOS zur Verfügung.

 

Weitere Informationen über die App?

Welche personenbezogenen Daten werden gespeichert? Wie wird die Datensicherheit gewährleistet und wie erhalten Sie die Warnung einer „positiven Begegnung“? Die Bundesregierung beantwortet die wichtigsten Fragen hier.


So wirkt Corona auf Kinder und Jugendliche

Kinder und Jugendliche wachsen momentan inmitten einer Krise auf – Corona ist auch eine psychische Ausnahmesituation. Wir sprachen mit Prof. Dr. med. Christoph Möller, Chefarzt der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie am „Kinderkrankenhaus Auf der Bult“ in Hannover über die aktuelle Situation.

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