Zugangswege

Wie wird eine Rehabilitation beantragt?

Rehabilitationsleistungen müssen von Ihnen beantragt werden. Meist erfolgt die Antragstellung zur Rehabilitation nach einer Akut-Behandlung im Krankenhaus durch den Sozialdienst zusammen mit Ihnen (so genannte Anschlussrehabilitation). Auch Ihre behandelnde Ärztin bzw. Ihr behandelnder Arzt kann eine medizinische Rehabilitation anregen und eine ärztliche Verordnung für die Beantragung ausstellen. Sie können bei Ihrer Krankenkasse auch einen formlosen Antrag stellen. In jedem Fall prüft Ihre Krankenkasse, ob die Voraussetzungen für eine medizinische Rehabilitation erfüllt sind.

 

Pflegebegutachtung und Rehabilitationsempfehlung

Die Empfehlung für eine medizinische Rehabilitation kann auch im Rahmen einer Pflegebegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kranken-versicherung (MD) ausgesprochen werden. Ihre Pflegekasse schickt Ihnen in diesem Fall die Rehabilitationsempfehlung zu und informiert mit Ihrer Zustimmung den zuständigen Rehabilitationsträger – zumeist Ihre Krankenkasse – über den bestehenden Bedarf. Ein weiterer Antrag oder eine ärztliche Verordnung sind nicht erforderlich. Die Mitteilung gilt kraft Gesetzes als Antragstellung.

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